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   BGBl. I 1993 S. 1461   

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BGBl. I 1993 S. 1461 (https://dejure.org/1993,23407)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 14.08.1993, Seite 1461
  • Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiungen
  • vom 03.08.1993

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 22.08.2000 - 4St RR 98/00

    Zur Behandlung zollrechtlich nicht korrekt angemeldete Zigaretten

    Art. 45, 46 Abs. 1 Buchst. a) der VO (EWG) Nr. 918/83 und ihnen folgend § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Einreise- und Freimengen-Verordnung (EF-VO) vom 3.12.1974 (BGBl I S. 3377), zuletzt geändert durch Art. 1 der, Achten Verordnung zur Änderung der EF-VO vom 28.6.2000 (BGBl I S. 1006), nach der sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der Einfuhr-Verbrauchssteuerbefreiungsverordnung (EVerbrStBV) in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Art. 4 der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiungen vom 3.8.1993 (BGBl I S. 1461/1464) die Steuerbefreiung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden ausschließlich bestimmt, stellen bei Reisenden, die mindestens 17 Jahre alt sind, 200 Zigaretten von Eingangsabgaben frei.
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