Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1513   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,24677
BGBl. I 1993 S. 1513 (https://dejure.org/1993,24677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,24677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 26.08.1993, Seite 1513
  • Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
  • vom 05.08.1993
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Soweit der Beklagte dem entgegentritt und unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages - EinigV - vom 31. August 1990 (BGBl. II 889) iVm dem Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - und auf Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages - StV - zwischen den Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vom 9. März 1993 (BGBl. I 1513, 1514) einen Grenzverlauf in der Mitte des Flusses behauptet, macht der Senat auf folgendes aufmerksam: Art. 1 Abs. 1 EinigV spricht lediglich die Grenzen der Beitrittsländer untereinander an; Art. 1 Abs. 2 Satz 2 StV betrifft allein die Grenze des Umgliederungsgebietes zum Land Mecklenburg-Vorpommern, nicht dessen (damalige) Grenze zum Land Niedersachsen oder die (neu entstandene) Kreisgrenze zum Landkreis Lüchow-Dannenberg.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Soweit der Beklagte dem entgegentritt und unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages - EinigV - vom 31. August 1990 (BGBl. II 889) iVm dem Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Ländereinführungsgesetz - und auf Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages - StV - zwischen den Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vom 9. März 1993 (BGBl. I 1513, 1514) einen Grenzverlauf in der Mitte des Flusses behauptet, macht der Senat auf folgendes aufmerksam: Art. 1 Abs. 1 EinigV spricht lediglich die Grenzen der Beitrittsländer untereinander an; Art. 1 Abs. 2 Satz 2 StV betrifft allein die Grenze des Umgliederungsgebietes zum Land Mecklenburg-Vorpommern, nicht dessen (damalige) Grenze zum Land Niedersachsen oder die (neu entstandene) Kreisgrenze zum Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht