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   BGBl. I 1993 S. 2236   

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BGBl. I 1993 S. 2236 (https://dejure.org/1993,23806)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 24.12.1993, Seite 2236
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
  • vom 20.12.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    c) Die Entscheidung ergeht gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 1975 (BGBl I 1861, BStBl 1, 932) i. d. F. des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl I 2236, BStBl I 1994, 100) ohne weitere Begründung.
  • BFH, 12.09.1996 - III B 70/96

    Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

    Im übrigen, insbesondere hinsichtlich der erhobenen Verfahrensrügen, ergeht die Entscheidung gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 20. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2236) ohne Angabe von weiteren Gründen.
  • BFH, 07.11.1995 - III B 66/93

    Zuordnungswahlrecht hinsichtlich der Wirtschaftsgüter des gewillkürten

    Der Senat sieht im übrigen gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 20. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2236) von einer weiteren Begründung der Entscheidung ab.
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