Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1842   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,21583
BGBl. I 1994 S. 1842 (https://dejure.org/1994,21583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,21583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.1994, Seite 1842
  • Neufassung des D-Markbilanzgesetzes
  • vom 28.07.1994

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.95

    Offene Vermögensfragen - Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das

    d) Schließlich vermag auch der Hinweis auf die Regelung in § 25 Abs. 5 des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung - DMBilG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 28. Juli 1994 (BGBl I S. 1842) die Auffassung des Senats nicht in Frage zu stellen.
  • BFH, 05.04.2006 - I R 23/05

    Verlustabzug bei aus LPG entstandenen Genossenschaften; Zusammenschluss mehrerer

    a) Eine diesbezügliche Pflicht folgt nicht aus § 1 Abs. 5 Satz 1 DMBilG i.d.F. vom 28. Juli 1994 (BGBl I 1994, 1842).
  • BFH, 21.07.1999 - I R 78/98

    Umwandlung einer PGH/ELG in e. G.; Beitrittsgebiet

    c) Mit der Zurückverweisung der Sache erhält die Klägerin auch Gelegenheit darzulegen, daß sie in tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzung für ihr rückwirkendes Entstehen zum 1. Juli 1990 nach § 50 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 1994 (BGBl I 1994, 1842, BStBl I 1994, 550) erfüllt und folglich der Verlustvortrag zu Unrecht zugunsten der ELG festgestellt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht