Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2557   

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BGBl. I 1994 S. 2557 (https://dejure.org/1994,25997)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 29.09.1994, Seite 2557
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • vom 19.09.1994

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Die Kennzeichnungspflicht für krebserzeugende Stoffe und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung (Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - GefahrstoffVO - vom 26. Oktober 1993 <BGBl I S. 1782, 2049>, zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Gefahrstoffverordnung - vom 19. September 1994 <BGBl I S. 2557>) schreibt in § 6 vor, mit welchen Angaben gefährliche Stoffe und Zubereitungen zu kennzeichnen sind.
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