Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2802   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,23612
BGBl. I 1994 S. 2802 (https://dejure.org/1994,23612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,23612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 13.10.1994, Seite 2802
  • Neufassung des Seeaufgabengesetzes
  • vom 27.09.1994

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Denn bei dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das den angefochtenen Genehmigungsbescheid erlassen hat, handelt es sich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt - SeeAufG - i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 27.9.1994 (BGBl. I S. 2802) um eine Bundesoberbehörde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht