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   BGBl. I 1994 S. 3858   

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BGBl. I 1994 S. 3858 (https://dejure.org/1994,26178)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 92, ausgegeben am 28.12.1994, Seite 3858
  • Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes
  • vom 16.12.1994

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Ob der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung eines Dienstunfalls und einer Dienstunfallfolge ausgeschlossen ist, weil der Kläger erst 17 Jahre nach dem Unfallereignis eine Unfallmeldung abgegeben hat, bestimmt sich nach § 45 Beamtenversorgungsgesetz i.d.F. der Neubekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3858) - im Folgenden: BeamtVG 1994 - als im Zeitpunkt des Unfallereignisses maßgeblicher Norm für die Meldung von Dienstunfällen.
  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 47.11

    Versorgung; Ruhen; Kapitalabfindung; zwischenstaatliche Einrichtung;

    Danach ist § 56 BeamtVG in der bis zum 30. September 1994 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1990 (BGBl I S. 2298), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 20. Mai 1994 (BGBl I S. 1078; im Folgenden: BeamtVG 1992) anzuwenden, es sei denn die Anwendung des § 56 BeamtVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl I S. 3858), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998 und anderer Gesetze vom 21. Dezember 1998 (BGBl I S. 3834; im Folgenden: BeamtVG 1994) ist für den Versorgungsempfänger günstiger.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Nach ihrem Abs. 9 Satz 1 gilt für Wahlbeamte auf Zeit bei dem Bezug von Verwendungseinkommen § 53 BeamtVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung (vom 16. Dezember 1994, BGBl I S. 3858; im Folgenden: BeamtVG a.F.).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 2 C 7.12

    Dienstreise; Dienstunfall; Einkauf; Gegenstände des täglichen Bedarfs;

    Im Ergebnis zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht zwar die Annahme eines Wegeunfalls nach § 31 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BeamtVG in der zum Zeitpunkt des Unfalls gültigen und damit maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl I S. 3858), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 1997 (BGBl I S. 590), verneint (1); auch ein Dienstunfall nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ist nicht gegeben (2).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung;

    Erkrankt ein Beamter, der nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer solchen Krankheit, so gilt dies gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) in der hier maßgeblichen, zum Zeitpunkt der Erkrankung und insoweit bis heute unverändert geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3858) als Dienstunfall, es sei denn, dass der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat.
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 18.98

    Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung

    Verfassungsrecht und Europäisches Gemeinschaftsrecht fordern nicht, daß § 14 Abs. 6 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl I S. 3858), zuletzt geändert durch Art. 9 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998, der diese Begrenzung anordnet, auf das Ruhegehalt der Klägerin nicht angewandt wird.

    Zutreffend ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die in § 14 Abs. 6 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl I, S. 3858), zuletzt geändert durch Art. 9 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1998 vom 6. August 1998 (BGBl I, S. 2026) umschriebene Grenze, die das nach Satz 1 der Vorschrift errechnete Ruhegehalt des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten nicht übersteigen darf, werde bei der früher teilzeitbeschäftigten Klägerin durch die seinerzeit erhaltenen, nach § 6 BBesG gekürzten Dienstbezüge gebildet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - 12 A 2983/96

    Beamtenversorgung; Unfallfürsorge; Telekom; Klagegegner; Dienstunfall; Mobbing

    Soweit das auf die Gewährung von erhöhtem Unfallruhegehalt (§ 37 BeamtVG) gerichtete Begehren des Klägers als Minus auch die Gewährung von Unfallruhegehalt nach Maßgabe des § 36 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I, S. 3858) umfassen sollte, ist die Klage - schon - unzulässig.
  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit;

    Der Berechnung des Ruhens der Versorgungsbezüge ist danach § 53 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 16. Dezember 1994 (BGBl I S. 3858) zugrunde zu legen.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 44.00

    Beamtenversorgung; berücksichtigungsfähige Kinder; Familienzuschlag;

    Gemäß § 20 in Verbindung mit § 28 BeamtVG in der bei Eintritt des Versorgungsfalls geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl I S. 3858) und danach unverändert beträgt das dem Kläger nach dem Tode seiner Ehefrau zustehende Witwergeld sechzig vom Hundert des Ruhegehalts, das die Verstorbene erhalten hatte.
  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 45.11

    Anrechnung einer Kapitalabfindung auf das Ruhegehalt eines Beschäftigten bei der

    Danach ist § 56 BeamtVG in der bis zum 30. September 1994 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1990 (BGBl I S. 2298), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 20. Mai 1994 (BGBl I S. 1078; im Folgenden: BeamtVG 1992) anzuwenden, es sei denn die Anwendung des § 56 BeamtVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl I S. 3858), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998 und anderer Gesetze vom 21. Dezember 1998 (BGBl I S. 3834; im Folgenden: BeamtVG 1994) ist für den Versorgungsempfänger günstiger.
  • LAG Bremen, 19.11.1998 - 4 Sa 40/98

    Feststellung der Höhe einer Altersrente; Gegenseitige Anrechnung von

  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 C 46.11

    Anrechnung einer Kapitalabfindung auf das Ruhegehalt eines Beschäftigten bei der

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 B 56.03

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Auslegung und Anwendung auslaufenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 17.05

    Beamtenversorgung, Ruhegehalt, einstweiliger Ruhestand, dauernder Ruhestand,

  • BVerwG, 16.05.2001 - 2 B 19.01

    Umfang ruhegehaltsfähiger Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz -

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02

    Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub;

  • OVG Bremen, 27.11.2002 - 2 A 481/01

    Eine die Anrechnung von Erwerbsersatzeinkommen auf Versorgungsbezüge

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 B 11.1236

    Ruhen der Versorgungsbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97

    Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den

  • BVerwG, 28.05.2001 - 2 B 18.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 12 U 308/98

    Maßstab zur Bestimmung einer gesamtversorgungsfähigen Rente;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1999 - 6 A 7/98

    Beamtenversorgungsrechtliche Bemessung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit

  • VG Berlin, 22.11.2018 - 36 K 186.17

    Geltendmachung der Aufhebung der Ruhendstellung der Versorgungsbezüge

  • VG Ansbach, 26.06.1998 - AN 17 K 98.00017

    Kürzung der Versorgungsbezüge von Soldaten

  • VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 2102/00

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Bruttobezüge; Entreicherung;

  • VG Gera, 22.08.2001 - 1 K 1333/96

    Anerkennung einer zugezogenen Krankheit als Dienstunfall; Ursachenzusammenhang

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