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   BGBl. I 1995 S. 225   

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BGBl. I 1995 S. 225 (https://dejure.org/1995,24048)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 25.02.1995, Seite 225
  • Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer (Ust-ZuständigkeitsV)
  • vom 21.02.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 19.10.2007 - V B 93/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Statthaftigkeit der Beschwerde;

    Dabei kann der Senat die Frage, ob mit einer etwaigen Sitzverlegung nach Frankreich eine Zuständigkeitsänderung mit der Folge eines Beteiligtenwechsels nach Maßgabe von § 20a Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmen vom 21. Februar 1995 (BGBl I 1995, 225) bzw. vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, 3814) und der Grundsätze des Zwischenurteils des BFH vom 25. Januar 2005 I R 87/04 (BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575) im finanzgerichtlichen Verfahren eingetreten ist, in diesem Verfahren (Antrag gemäß § 82 FGO i.V.m. §§ 485 ff. ZPO) offenlassen.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    5 Monate später -(Hinweis auf das Schreiben vom 5. August 1997 (Bl. 5 Hefter in den USt-Akten Bd. I; Bl. 83 ff der Rb-Akten)- vertrat nunmehr das Finanzamt K (Hinweis in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Finanzamts B vom 2. Juli 1997, Bl. 4 Hefter in Umsatzsteuerakten Bd I) unter Bezugnahme auf die zum 1. März 1995 in Kraft getretene Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer vom 21. Februar 1995 ; BGBl I 1995, 225, BStBl I 1995, 204, [Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung -im folgenden: UStZustVO [a.F.]-]) die Auffassung, dass es örtlich zuständig sei für die Umsatzbesteuerung der Klägerin für die Streitjahre (Bl. 83 und 84 der Rb-Akten).
  • BFH, 19.10.2007 - V B 66/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Wechsel der örtlichen

    Dabei kann der Senat die Frage, ob mit einer etwaigen Sitzverlegung nach Frankreich eine Zuständigkeitsänderung mit der Folge eines Beteiligtenwechsels nach Maßgabe von § 20a Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmen vom 21. Februar 1995 (BGBl I 1995, 225) bzw. vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, 3814) und der Grundsätze des Zwischenurteils des BFH vom 25. Januar 2005 I R 87/04 (BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575) im finanzgerichtlichen Verfahren eingetreten ist, in diesem Verfahren (Antrag gemäß § 82 FGO i.V.m. §§ 485 ff. ZPO) offenlassen.
  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07

    Selbstständiges Beweisverfahren

    Dabei kann der Senat die Frage, ob mit einer etwaigen Sitzverlegung nach Frankreich eine Zuständigkeitsänderung mit der Folge eines Beteiligtenwechsels nach Maßgabe von § 20a Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmen vom 21. Februar 1995 (BGBl I 1995, 225) bzw. vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, 3814) und der Grundsätze des Zwischenurteils des BFH vom 25. Januar 2005 I R 87/04 (BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575) im finanzgerichtlichen Verfahren eingetreten ist, in diesem Verfahren (Antrag gemäß § 82 FGO i.V.m. §§ 485 ff. ZPO) offenlassen.
  • BFH, 13.01.2005 - V R 12/02

    USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993

    Aus dem Umstand, dass das FA Kleve der V eine deutsche Steuernummer erteilt hat, ergibt sich nichts anderes (vgl. Abschn. 233 Abs. 3 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1996), zumal das FA Kleve nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 der Verordnung über die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer (BGBl I 1995, 225) für im Königreich der Niederlande ansässige Unternehmer zentral zuständig ist.
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