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   BGBl. I 1995 S. 233   

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BGBl. I 1995 S. 233 (https://dejure.org/1995,24549)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 25.02.1995, Seite 233
  • Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen
  • vom 22.02.1995

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.03.2000 - VII R 48/99

    Zulassungs- und Prüfungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung

    Dabei ist nicht nur die Anzahl der Prüfungsgebiete beschränkt, sondern sind bestimmte Gebiete auch in sich beschränkt worden (vgl. z.B. § 5 der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer i.d.F. des Art. 1 Nr. 4 der Verordnung vom 22. Februar 1995, BGBl I, 233, und § 4 der Prüfungsordnung für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer oder als vereidigter Buchprüfer nach dem Achten Teil der Wirtschaftsprüferordnung vom 13. März 1991, BGBl 1, 675).
  • VG Sigmaringen, 29.08.2002 - 9 K 1741/02

    Zulassung zur WP-Prüfung

    Diese Anforderungen sind im Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WiPrO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.11.1975 (BGBl. I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3414) sowie in der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer vom 31.07.1962 (BGBl. I S. 529), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.02.1995 (BGBl. I S. 233) - PrüfO (WP) - geregelt.
  • VG Göttingen, 05.09.2002 - 1 A 1088/00

    Nichtbestehen eines Wirtschaftsprüferexamens; Anspruch auf Neubewertung einer

    Die dem Kläger gestellten Aufgaben halten sich in diesem rechtlichen Rahmen gemäß § 5 A der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer vom 31.07.1962 -PO- (BGBl. I, 529) in der hier anzuwendenden Fassung der Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer und zur Änderung anderer Prüfungsordnungen vom 22.02.1995 (BGBl. I, 233) gehören zum Gegenstand der schriftlichen Prüfungen nach § 8 PO zwei Aufgaben aus dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungswesens.
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