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   BGBl. I 1995 S. 976   

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BGBl. I 1995 S. 976 (https://dejure.org/1995,30173)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 28.07.1995, Seite 976
  • Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17. BAföGÄndG)
  • vom 24.07.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellter Antrag auf Vorausleistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG findet nach der Neufassung dieser Bestimmung durch das 17. BAföG-Änderungsgesetz vom 24. Juli 1995 (BGBl I S. 976) in Fällen einer abschließenden Entscheidung nach § 24 Abs. 2 oder 3 BAföG keine Berücksichtigung mehr.

    1.1 Gemäß § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG (in der hier anzuwendenden Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 24. Juli 1995, BGBl I S. 976) werden nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellte Anträge auf Vorausleistungen "nicht berücksichtigt".

    Der Wille des Gesetzgebers, mit der Ergänzung des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 36 Abs. 1 BAföG a.F. die Grundlage zu entziehen, kommt in der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs (BTDrucks 13/1301 S. 12) hinreichend deutlich zum Ausdruck.

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 47/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Nebeneinkommen -

    Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind danach die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BAföG idF des Gesetzes vom 24. Juli 1995, BGBl I 976).
  • OVG Hamburg, 03.12.2012 - 4 Bs 200/12

    Ausbildungsförderung - Grenze für die Erwerbstätigkeit und

    Vielmehr knüpft das Gericht für die Frage der Auslegung von § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG i.d.F. des 17. BAföGÄndG vom 24. Juli 1995 (BGBl. I, S. 976 [BAföG 1995]) an die aus dem Zivilrecht folgende Unterhaltsverpflichtung für Kinder an, deren Sicherstellung durch eigene Erwerbstätigkeit auf verfassungsrechtlicher Verpflichtung beruht.
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 668/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

    Nach der Umsetzung der Richtlinie kann sich der einzelne Arbeitnehmer auf die fraglichen Bestimmungen zwar nur noch dann berufen, wenn die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie fehlerhaft oder nicht ausreichend waren ( EuGH vom 04.12.1997, aaO., unter Ziff. 42), jedoch darf der als Arbeitgeber handelnde Staat aus der verspäteten Umsetzung der Nachweisrichtlinie keinen Vorteil aus dem Umstand ziehen, dass das gerichtliche Verfahren erst nach Inkrafttreten des nationalen Umsetzungsgesetzes - hier: des Nachweisgesetzes vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 976) - rechtshängig geworden ist.
  • VG Sigmaringen, 24.02.2016 - 1 K 2584/15

    Ausbildungsförderung; Hochschulzugangsberechtigung auf Grund beruflicher

    § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1a BAföG wurde durch das 17. BAföGÄndG vom 24.07.1995 - BGBl. I Seite 976 - in den § 10 Abs. 3 BAföG eingefügt.

    Hintergrund war die in der Bundestagsdrucksache 13/1301 (Seite 11 "zu Nummer 4 Buchstabe b))" aufgeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.05.1985 - 5 C 48/82 - und Beschluss vom 06.11.1991 - 5 B 121/91 - jeweils juris), wonach ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Wegfall der die Durchbrechung der Altersgrenze rechtfertigenden Umstände und dem Beginn oder der Fortsetzung der Ausbildung nur in den Fällen verlangt werden kann, in denen das Gesetz dies ausdrücklich anordnet.

    Die Gesetzesbegründung (vgl. Bundestagsdrucksache 13/1301 a.a.O.) führte dazu aus: "Durch die Änderung soll sichergestellt werden, daß Auszubildende, die die Altersgrenze des Absatzes 3 Satz 1 überschritten haben, nur dann Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie die Ausbildung ihrer Wahl so früh wie ihnen möglich aufnehmen".

  • VG Freiburg, 29.03.2012 - 6 K 163/12

    BaföG-Leistungen für Strafgefangene in Baden-Württemberg

    Das ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 13/1301 v. 9.5.1995 -Seite 7 und 10) zum 17. BAföG-Änderungsgesetz vom 24.7.1995 (BGBl I S. 976).

    Mit dem 17. BAföG-Änderungsgesetz vom 24.7.1995 (BGBl I S. 976) schließlich wurde die heute noch gültige Ausschluss regelung durch Beifügung einer Nr. 4 zu § 2 Abs. 6 S. 1 BAföG eingeführt, die lautet: "Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende ...Nr. 4 als Gefangener Anspruch auf Ausbildungshilfe nach den §§ 44, 176 Abs. 4 des Strafvollzugsgesetzes hat".

    Die amtliche Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/1301 v. 9.5.1995 - Seite 7 und 10) führte dazu seinerzeit Folgendes aus: "Der im geltenden Recht verankerte Vorrang der Ausbildungsförderung nach dem BAföG vor der Ausbildungsbeihilfe nach § 44 des Strafvollzugsgesetzes hat bei den Vollzugsämtern und den Ämtern für Ausbildungsförderung einen hohen Verwaltungsaufwand begründet.

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der

    Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren BVerwG 5 C 2.09 (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, dass ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellter Antrag auf Vorausleistungen nach der Neufassung des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG durch das 17. BAföGÄndG vom 24. Juli 1995 (BGBl I S. 976) in Fällen einer abschließenden Entscheidung nach § 24 Abs. 2 oder 3 BAföG keine Berücksichtigung mehr findet.
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 39/96

    Krankenversicherung der Studenten bei Überschreitung der Altersgrenze

    Diese ohnehin wegen Gesetzesänderung (vgl 17. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 24. Juli 1995 <BGBl I 976>) überholte Rechtsprechung kann aber nicht auf die KVdS übertragen werden.
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

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  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass - obwohl der Kläger an seiner inländischen Heimathochschule, der Fachhochschule Pforzheim, während seines Auslandsstudiums immatrikuliert geblieben ist - angesichts der Besonderheiten des zwischen beiden Hochschulen vereinbarten Studenten-Austausch-Programms vom "Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte" im Sinne des hier in der Fassung des 17. BAföG-Änderungsgesetzes vom 24. Juli 1995 (BGBl I S. 976) anzuwendenden § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG auszugehen ist.
  • BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze

  • BSG, 18.02.1997 - 1 RR 1/94

    Übertragung der Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Studenten auf

  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2156/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 383/10

    Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 SGB X auf das Rücknahmebegehren hinsichtlich eines

  • BVerwG, 20.12.2012 - 5 B 34.12

    Ausbildungsförderung; Altersgrenze für Masterstudiengang

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 78/11

    Anrechnungsfreiheit eines Härtefreibetrags i.S.v. § 25 Abs. 6 S. 1 BAföG nur auf

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 12 S 2548/06

    Zum Absehen von der Altersgrenze für die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 12 BV 07.1939

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - zur materiell-rechtlichen

  • VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 1225/08

    Ausbildungsförderungsrecht - Vorausleistung nach Bewilligungszeitraum - keine

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 4 PA 14/09

    Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 1 letzter Hs.

  • VG Koblenz, 22.04.1997 - 6 K 2110/94

    Antrag eines Hauptschullehrers auf Erhöhung seiner Bezüge; Geltendmachung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 4139/02

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Antrag auf Ausbildungsförderung zur

  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 11 K 2969/04

    Ausbildungsförderung nach dem 30. Lebensjahr nach Scheitern eines selbständigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1999 - 16 A 1095/96

    Ausbildungsförderung; Rückzahlung; Vollstreckung gegen den Vater; Änderung der

  • OVG Bremen, 07.05.2019 - 1 LC 51/17

    Bescheid vom 31.07.2014, Widerspruch vom 11.12.2014 - Aktualisierung; Antrag auf

  • VG Ansbach, 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515

    (Keine) fachliche Weiterführung der Ausbildung zur staatlich geprüften

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