Gesetzgebung
| BGBl. I 1996 S. 1841 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 10.12.1996, Seite 1841
- Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
- vom 04.12.1996
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken (2)
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03
Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug
Entgegen der Auffassung des FG rechtfertigt die BildScharbV vom 4. Dezember 1996 (BGBl I 1996, 1841) unabhängig von der Frage ihrer Geltung im Streitjahr keine abweichende Beurteilung. - OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 3 LD 1/13
Verpflichtung eines Beamten zur Beschaffung einer erforderliche …
……………… § 6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsverordnung (v. 4.12.1996, BGBl. I S. 1841) statuiert die Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten ein Arbeitsmittel zu verschaffen.Zwar galt im Zeitpunkt des Urteils die unter anderem auf der Richtlinie 90/270/EWG (dort Art. 9: "Die gemäß diesem Artikel (Anm.: er bezieht sich auf Bildschirmarbeit und Sehhilfen) getroffenen Maßnahmen dürfen in keinem Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer führen) beruhende Bildschirmarbeitsverordnung (v. 4.12.1996, BGBl. I S. 1841), dessen § 6 bestimmte:.
- VG Frankfurt/Main, 09.03.2009 - 9 K 96/09
Kostenerstattung für eine Bildschirmbrille
Rn. 16 "Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl I S. 1841 ) sind den Beschäftigten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn eine Untersuchung nach Abs. 1 dieser Vorschrift ergeben hat, dass diese Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 778/04
Zum Ersatz von Aufwendungen eines Schulträgers aus Anlass der Beschaffung von …
"Arbeitgeber" im Sinne des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom 07.08.1996 (BGBl I S. 1246 ff) - ArbSchG - und der aufgrund der Ermächtigung in §§ 18, 19 ArbSchG erlassenen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit vom 04.12.1996 (BGBl I S. 1841) - PSA-BV -, deren entsprechende Anwendung sich aus § 1 der im Zeitpunkt der Anschaffung der Schuhe geltenden Verordnung der Landesregierung über die Geltung arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen für die Beamten vom 03.05.1999 (GBl. S. 181) - Beamten-Arbeitsschutzverordnung a.F. - (= § 49 Abs. 1 AzUVO vom 29.11.2005, GBl. S. 716) ergibt, ist vielmehr ausschließlich das Land Baden-Württemberg. - EuGH, 06.07.2000 - C-11/99
Dietrich - "Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften …
Die Umsetzung der Richtlinie 90/270 in deutsches Recht wurde durch die Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 4. Dezember 1996 (BGBl. 1996 I S. 1841), insbesondere durch deren Artikel 3 - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten -, (im folgenden: BildscharbV) vollzogen. - FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsbrille als Werbungsksoten; Einkommensteuer …
Die Bildschirmarbeitsverordnung setzt die EG-Richtlinie vom 29. Mai 1990 in innerstaatliches Recht um (vgl. Anm. in BGBl I 1996, 1841); auch insoweit stellt die Verordnung lediglich die bereits seit 1990 bestehende Rechtslage klar. - BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19
Mitbestimmung bei der Beschaffung ballistischer Schutzhelme durch die …
Die Beschwerde verweist insofern zunächst auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841). - VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen …
Dass im Übrigen die Wahl des Behältervolumens, die - was zwischen den Beteiligten nicht im Streit ist - als Regelung der "Art" der Überlassung des Abfalls von der Satzungsermächtigung in § 8 Abs. 1 LAbfG gedeckt ist, ermessensfehlerhaft sein könnte (zum dabei eröffneten Ermessen s. Dahmen in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2003, § 4 RdNr. 261 m.w.N.; ferner VGH BW, NK-Beschl. v. 19.2.1990, VBlBW 1990, 352, 353) und mit Blick darauf § 14 Abs. 1 der Satzung unwirksam sein könnte, ist im Übrigen auch deshalb auszuschließen, weil sie nach den Vorstellungen des Antragsgegners durch eine verringerte Leerungshäufigkeit eine Kostenreduzierung bewirken kann und mit ihr auch EG-rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes (vgl. dazu RL EG 89/391/EWG des Rates vom 12.6.1989, ABl. EG Nr. L 183 vom 29.6.1989; RL 90/269/EWG des Rates vom 29.5.1990, ABl. EG Nr. L 156 vom 21.6.1990; ferner - in Umsetzung dieser Richtlinien - die VO über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit vom 4.12.1996, BGBl. I S. 1841, 1842) Rechnung zu tragen war. - LAG Hamburg, 09.04.2014 - 5 TaBV 15/13
Mitbestimmungsrecht bei Leiharbeit betreffend Schutzkleidung
Dass also grundsätzlich bei der Zurverfügungstellung von Arbeits- und Schutzkleidung etwa in Umsetzung der vom Antragsteller zitierten PSA-Benutzungsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) besteht, wird auch vom Antragsgegner nicht bestritten. - LSG Berlin, 24.07.2003 - L 8 RA 29/02
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für einen Österreicher; Zumutbarkeit …
Dies regelt in Umsetzung der EG-Richtlinie vom 29. Mai 1990 (ABl. EG Nr. L 156 S. 14) die Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) in ihrem § 5. Zum anderen erfordert eine Bürotätigkeit aus seinem beruflichen Umfeld zwar auch erhebliche, aber nicht ausschließliche Bildschirmarbeiten. - Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-11/99
Dietrich
- VG Frankfurt/Main, 19.04.2010 - 9 K 103/10
Kostentragungspflicht bei Alltagsdienstkleidung für Polizeivollzugsbeamte und …
- FG Münster, 20.03.1998 - 4 K 2953/97
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Schulrektor
- VG Darmstadt, 22.04.2004 - 1 E 268/02
Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht begründet keinen Anspruch auf Erstattung …
- VGH Bayern, 13.03.2001 - 26 ZS 00.699
Baurecht: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, Umfang und Inhalt des …
- VG Münster, 25.11.2003 - 4 K 1391/00
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Beamten auf Erstattung der …
- FG Münster, 28.10.1998 - 13 K 2819/97
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Schulleiter
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