Gesetzgebung
BGBl. I 1999 S. 2230 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 29.11.1999, Seite 2230
- Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
- vom 23.11.1999
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 30.09.1999 BT IM BUNDESHAUS NOTIERT
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06
Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage
Nach 354 SGB III in der hier maßgebenden, vom 1. November 1999 bis zum 31. März 2006 geltenden Fassung (vgl. Artikel 1 Nr. 10 des Gesetzes vom 23. November 1999 [BGBl. I S. 2230]) wurden die Mittel für das Wintergeld, das Winterausfallgeld bis zur 100. Ausfallstunde und die Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Verwaltungskosten und der sonstigen Kosten, die mit der Gewährung dieser Leistungen zusammen hängen, von den Arbeitgebern des Baugewerbes, in deren Betrieben die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist, durch Umlage aufgebracht. - LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2023 - L 18 AL 17/23
Kurzarbeitergeld - Versäumung der Antragsfrist - Beweislast - Wiedereinsetzung
Bei der Frist des § 325 Abs. 3 SGB III handelt es sich zudem um eine gesetzliche Ausschlussfrist, so dass für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Raum verbleibt (vgl zu § 325 Abs. 4 SGB III idF des Art. 1 Nr. 6 Gesetz zur Neuregelung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft vom 23. November 1999 <BGBl I 2230>: BSG…, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R = SozR 4-4300 § 325 Nr. 1 - Rn 13ff;… LSG Baden-Württemberg aaO Rn 23).