Gesetzgebung
BGBl. I 2000 S. 1302 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.08.2000, Seite 1302
- Zweites Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)
- vom 28.08.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 03.02.2000 BT KOMMUNALE MELDEREGISTER VERBESSERN (GESETZENTWURF)
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10
Sonstiges
Angesichts der engen Verzahnung der Bevölkerungsstatistik in Form der Wanderungsstatistik (§ 4 BevStatG) und der darauf aufbauenden Fortschreibung des Bevölkerungsstandes mit dem Meldewesen (vgl. im Einzelnen hierzu nachfolgend unter 2.1.2.) ist vielmehr von einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung auszugehen, in das Bevölkerungsstatistikrecht keine dem § 4a MRRG, der mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes vom 28. August 2000 (BGBl. I S. 1302) eingefügt wurde, vergleichbare Korrekturbestimmung vorzusehen, obwohl der Gesetzgeber auch nachfolgend insbesondere § 4 BevStatG mehrfach geändert hat.