Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1302   

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BGBl. I 2000 S. 1302 (https://dejure.org/2000,35386)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.08.2000, Seite 1302
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)
  • vom 28.08.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 03.02.2000   BT   KOMMUNALE MELDEREGISTER VERBESSERN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Angesichts der engen Verzahnung der Bevölkerungsstatistik in Form der Wanderungsstatistik (§ 4 BevStatG) und der darauf aufbauenden Fortschreibung des Bevölkerungsstandes mit dem Meldewesen (vgl. im Einzelnen hierzu nachfolgend unter 2.1.2.) ist vielmehr von einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung auszugehen, in das Bevölkerungsstatistikrecht keine dem § 4a MRRG, der mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes vom 28. August 2000 (BGBl. I S. 1302) eingefügt wurde, vergleichbare Korrekturbestimmung vorzusehen, obwohl der Gesetzgeber auch nachfolgend insbesondere § 4 BevStatG mehrfach geändert hat.
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