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   BGBl. I 2000 S. 1714   

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BGBl. I 2000 S. 1714 (https://dejure.org/2000,39731)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 20.12.2000, Seite 1714
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (2. AAppO-ÄndV)
  • vom 14.12.2000

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Freiburg, 26.01.2011 - NC 6 K 1384/10

    Keine freien Kapazitäten außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

    Dies hat die Kammer für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie in ihren Beschlüssen vom 24.02.2006 - NC 6 K 1997/05 u.a. - unter Verweisung auf § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 D der Approbationsordnung für Apotheker i.d.F. der 2. Änderungsverordnung v. 14.12.2000 (BGBl. I, 1714, vgl. auch: http:portal.uni-freiburg.de/pharmazie/Lehre/sgang-stex/studienordnung) und die Anlage 1 zur Studienordnung der Antragsgegnerin für den Studiengang der Pharmazie (Staatsexamen) vom 14.11.2001 (Amtliche Bekanntmachungen der Antragsgegnerin, Jahrgang 33, Nr. 8, S. 9ff) dargelegt.
  • VG Düsseldorf, 08.01.2007 - 15 Nc 22/06

    Vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Zulassung zum einem Hochschulstudium

    Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich um Lehrangebote, die nicht etwa überobligatorisch angeboten werden, sondern die von den Studierenden der Pharmazie gemäß § 2 Abs. 2 der 2. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker vom 14. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1714) sowie nach Maßgabe der in der Anlage 1 zu dieser Vorschrift angeführten Stoffgebiete und dem Wahlpflichtfach, die in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen angeboten werden, mit den dort angegebenen Regelstundenzahlen als Pflichtveranstaltungen zu absolvieren sind.
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