Gesetzgebung
| BGBl. I 2000 S. 1728 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 20.12.2000, Seite 1728
- Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
- vom 14.12.2000
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 18.08
Natürliches Mineralwasser; amtliche Anerkennung; ursprüngliche Reinheit; …
Daraufhin hat der nationale Verordnungsgeber die Mineral- und Tafelwasserverordnung entsprechend geändert (Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung vom 14. Dezember 2000, BGBl. I S. 1728 , dazu BRDrucks 610/00 S. 8). - OLG Köln, 18.12.2001 - 15 U 67/01
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Weiter hat der Beklagte behauptet, soweit eine Probe dabei niedrigere Werte als die andere aufgewiesen habe, nämlich 69 ( 7 bzw. 67, 8 ( 3, 5 (g/1 (Blatt 26 GA), bewege sich diese im Rahmen der natürlichen Schwankungsbreite bei Mineralwässern, die von der Mineralwasserverordnung vorgesehen sind (vgl. dazu die Mineralwasserverordnung vom 1.8.1984 - BGBl. I 1086 -, zul. geändert am 14.12.2000 - BGBl. I 1728 - in Verbindung mit der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift vom 26.11.1984, abgedruckt im BAnz. 1984, Nr. 225 auf S. 13173 unter Ziffer 2.5). - VG Regensburg, 08.10.2001 - RO 13 K 99.317 Entspricht das Wasser der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.12.2000, BGBl. I S. 1728), so sind grundsätzlich gesundheitliche Schäden nicht zu erwarten.
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