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   BGBl. I 2000 S. 254   

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BGBl. I 2000 S. 254 (https://dejure.org/2000,46500)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 29.03.2000, Seite 254
  • Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
  • vom 15.03.2000

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung;

    Befinden sich dagegen ein Dienstort oder beide im Ausland, findet vorrangig die Auslandstrennungsgeldverordnung - ATGV -, hier in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 15. März 2000 (BGBl I S. 254), Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 ATGV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    Dies ergibt sich schon aus der Bezugnahme in § 6 Abs. 1 ATGV i.d.F. der Änderungsverordnung vom 15. Dezember 1997 auf die Tagessätze des § 3 Abs. 2 Trennungsgeldverordnung (TGV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1994 (BGBl. I 1995, S. 2) und noch deutlicher aus der Bezugnahme in § 6 Abs. 1 ATGV i.d.F. der Änderungsverordnung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 254) auf die Tagessätze des § 3 Abs. 3 Satz 2 bis 4 TGV i.d.F. der Änderungsverordnung vom 26. Mai 1999 (BGBl. I S. 1075); letztere Vorschrift wiederum nimmt auf die nach der Sachbezugsverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen Bezug.
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 13.07

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

    Befinden sich dagegen ein Dienstort oder beide im Ausland, findet vorrangig die Auslandstrennungsgeldverordnung ATGV , hier in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 15. März 2000 (BGBl I S. 254), Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 ATGV).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 25.07

    Ansprüche eines Soldaten auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

    Befinden sich dagegen ein Dienstort oder beide im Ausland, findet vorrangig die Auslandstrennungsgeldverordnung ATGV , hier in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 15. März 2000 (BGBl I S. 254), Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 ATGV).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - 4 N 47.05

    Beamtenbesoldung: Meldung einer Hepatitis-A-Infektion (Dienstunfall) nach dem

    Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über das Auslandstrennungsgeld - Auslandstrennungsgeldverordnung/ATGV - in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998 (BGBl. I S. 189) bzw. der Fassung der den bisherigen, hier nicht einschlägigen Satz 2 aufhebenden Verordnung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 254) wird Auslandstrennungsgeld u.a. nur gewährt, wenn bei Maßnahmen nach Absatz 1 - also bei Versetzungen, Abordnungen oder gleichstehenden Maßnahmen - der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 1 A 3958/02
    a) Dem Kläger steht der behauptete Erstattungsanspruch nicht nach der ATGV in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998 (BGBl. I S. 189), geändert durch Verordnung vom 15. März 2000 (BGBl. I S. 254) zu, weil diese - auf den vorliegenden Fall allerdings grundsätzlich anwendbare - Verordnung keine entsprechende Anspruchsgrundlage enthält.
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