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Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1510   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,48935
BGBl. I 2001 S. 1510 (https://dejure.org/2001,48935)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 12.07.2001, Seite 1510
  • Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
  • vom 09.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 07.12.2000   BT   BUNDESREGIERUNG WILL DAS BUNDESDISZIPLINARRECHT NEU REGELN

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Wird zitiert von ... (97)

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …

    Rn. 6 b) Das behördliche Verfahren wurde - analog zur Disziplinarrechtsreform auf Bundesebene im Jahr 2001 (BGBl I S. 1510) - zudem gestrafft und vereinfacht.
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; …

    Die Sprungrevision der Beklagten ist zulässig, insbesondere nicht gemäß § 69 des Bundesdisziplinargesetzes - BDG - vom 9. Juli 2001 (BGBl I S. 1510) ausgeschlossen.
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die …

    Bei dieser Anlehnung hat es der Gesetzgeber - anders als im Disziplinarrecht der Beamten und Richter, das nunmehr ergänzend auf die Verwaltungsgerichtsordnung statt auf die Strafprozessordnung zurückgreift (§ 3 BDG; § 63 Abs. 1 DRiG; jeweils in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 9. Juli 2001, BGBl. I S. 1510;… vgl. hierzu auch die Gesetzesbegründung: BT-Drucks. 14/4659, S. 33 ff.) - belassen.
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