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   BGBl. I 2001 S. 386   

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BGBl. I 2001 S. 386 (https://dejure.org/2001,46013)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 26.03.2001, Seite 386
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG)
  • vom 19.03.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 18.10.2000   BT   PROMILLE-GRENZE AUF 0,5 ABSENKEN (GESETZENTWURF)
  • 01.12.2000   BT   SACHVERSTÄNDIGE BERATEN ÜBER ABSENKUNG DER PROMILLE-GRENZE
  • 04.12.2000   BT   SACHVERSTÄNDIGE GESPALTEN ÜBER NEUREGELUNG DER PROMILLE-GRENZE
  • 17.01.2001   BT   Parlamentarier für einheitliche Promille-Grenze von 0,5
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Dieser Ansatz kommt vorliegend nur auf dem Hintergrund der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) und auch zum Zeitpunkt der Verurteilung geltenden Fassung des § 2 Abs. 12 Satz 2 StVG in Betracht, von der das Verwaltungsgericht ohne Hinweis auf die inzwischen erfolgte Änderung des § 2 Abs. 12 Satz 2 StVG ausgegangen ist (S. 5 oben des Abdrucks).

    Schließlich muss bei der Bestimmung des Verhältnisses von § 2 Abs. 7 und Abs. 12 Satz 2 StVG zum Zeitpunkt der Anfrage der Beklagten bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber die frühere Formulierung "insbesondere weil die betreffende Person keine Fahrerlaubnis besitzt oder beantragt hat", auf die sich das Verwaltungsgericht zur Begründung der von ihm vorgenommenen Einschränkung der Aufklärungsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2 Abs. 7 StVG stützt, durch das Gesetz vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) und damit vor dem Fahrerlaubnisantrag des Klägers vom Juli 2002 gestrichen hat.

    Denn von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilte Tatsachen, die auf Eignungsmängel schließen lassen, seien nicht nur von Bedeutung für das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen, sondern auch für das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Mofas (vgl. BT-Drucks. 14/4304).

  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

    Allerdings wurde diese umfassende Verwertbarkeit später mit dem durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. März 2001 (BGBl I S. 386) in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG eingefügten Halbsatz 2 bis längstens zu dem Tag beschränkt, "der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht".

    Mit dieser Befristung auf zehn Jahre sollte ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BTDrucks 14/4304 S. 14) ein Gleichstand mit der ab 1. Januar 1999 geltenden Neuregelung hergestellt werden.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Nach der nunmehr geltenden Fassung des Straßenverkehrsgesetzes - StVG -, die es durch Gesetz vom 19. März 2001 (BGBl I S. 386) erhalten hat, kann der vom Verwaltungsgericht bejahte Neubescheidungsanspruch nicht damit begründet werden, das im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle könne nicht berücksichtigt werden, weil es sich auf Verkehrsstraftaten stütze, die sämtlich einem Verwertungsverbot unterlägen.

    Weil das Verwaltungsgericht, müsste es (erst) jetzt entscheiden, anders als bei der am 7. Februar 2001 getroffenen Entscheidung die durch Art. 1 Nr. 18 b des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) vom 19. März 2001 (BGBl I S. 386) erfolgte Ergänzung von § 65 Abs. 9 Satz 1 (Halbsatz 2) StVG berücksichtigen müsste, obliegt die gleiche Verpflichtung dem erkennenden Senat.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 10 S 95/08

    Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach StVG § 65 Abs 9 S 1 Halbs 2

    § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) eingefügt.

    Mit der Befristung der Tilgungsfrist auf zehn Jahre sollte ein Gleichstand mit der ab dem 01.01.1999 geltenden Neuregelung hergestellt werden, die generell eine Tilgungsfrist und damit auch eine Verwertbarkeit von zehn Jahren vorsieht (BT-Drucks. 14/4304, S. 14 zu Nr. 18 Buchst. b).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10

    Isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als entzugsähnliche

    Die Bestimmung des § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19.03.2001 (BGBl. I S. 386) eingefügt.

    Mit der Befristung der Tilgungsfrist auf zehn Jahre sollte ein Gleichstand mit der ab dem 01.01.1999 geltenden Neuregelung hergestellt werden, die generell eine Tilgungsfrist und damit eine Verwertbarkeit von zehn Jahren vorsieht (vgl. BT-Drs. 14/4304, S. 14 zu Nr. 18 Buchst. b).

  • OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02

    Zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Car-Sharing bei der

    Deshalb soll die maximale Ausdehnung von Bewohnerparkbereichen nicht über 1 000 Meter liegen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 14/4304 S. 8, 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05

    verkehrsbeschränkende Maßnahmen; ruhender Verkehr; Beschränkung des - ;

    Insoweit hat der Gesetzgeber mit der zum 27. März 2001 in Kraft getretenen Novellierung der Ermächtigung in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG gemäß Art. 1 Nr. 4 b StVRÄndG vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) durch die Abkehr vom Anwohnerbegriff und der ihm immanenten engen räumlichen Beziehung zwischen Wohnung und PKW-Abstellort, die nur bei einem Nahbereich von zwei bis drei Straßen gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 - BVerwGE 107, 38), hin zu dem Begriff der Bewohners städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel zum Ausdruck gebracht, dass ein auch nur annähernd zufriedenstellender Ausgleich zwischen Angebot an Parkfläche und Nachfrage jedenfalls in Metropolen eine großräumige Verteilung erfordert, die durch die Ausführungsregelungen in der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ermöglicht werden soll, wobei die zu konkretisierende maximale Ausdehnung solcher Bereiche nicht über 1000 Meter liegen sollte (vgl. BT-Drucks. 14/4304 S. 8).
  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    Denn der Gesetzgeber, der das Problem einer unbeabsichtigten Privilegierung der vom Übergangsrecht erfassten Personen offenbar ursprünglich nicht gesehen hatte (vgl. Bundestags-Drucks. 13/6914 S. 84), hat ausweislich der Begründung zur Anfügung eines zweiten Halbsatzes in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG (Bundestags- Drucks. 14/4304 S. 14) ein Regelungsbedürfnis festgestellt und das Verwertungsverbot von der Tilgungsreife abgekoppelt und damit für die Altfälle die Anwendbarkeit des § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG n. F. eingeschränkt.

    Mit der Neuregelung vom März 2001 sollte es also für die hier in Rede stehenden Fälle, für die das alte Tilgungsrecht eine durch § 65 Abs. 9 Satz 1 1. Halbsatz StVG aufrechterhaltene 5-jährige Tilgungsfrist vorsah, zur Vermeidung einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung der Übergangsfälle gegenüber abgeschlossenen "Altfällen" einerseits und "Neufällen" andererseits wenigstens bei der nunmehr allerdings auf längstens 10 Jahre verkürzten Verwertungsmöglichkeit des § 52 Abs. 2 BZRG a. F. verbleiben (Bundestags-Drucks 14/4304 S. 14; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O.).

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den

    Denn nach § 24 a Abs. 1 StVG - in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.3.2001 (BGBl. I, 386) - galt auch zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls als - gewichtig sanktionierte - Ordnungswidrigkeit, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl sein Blut einen Anteil von 0, 5 Promille oder mehr Alkohol enthält.
  • VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

    Zu berücksichtigen ist überdies, dass das grundsätzlich wünschenswerte Ziel, die Teilnahme an einem Aufbauseminar unmittelbar "der Tat auf dem Fuße" folgen zu lassen, in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnis entzogen war, ohnehin nicht durchgängig zu erreichen ist, da eine Anordnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG nicht erfolgen kann, wenn der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist (vgl. den Wortlaut und die Gesetzesbegründung zu § 2a Abs. 2a Satz 2 StVG (BTDrucks. 14/4304, S.10)), und nach § 2a Abs. 5 Satz 1 StVG der Nachweis über die Seminarteilnahme daher erst vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erbracht werden muss.

    Der Gesetzgeber hat hierdurch jedoch ausweislich des Wortlauts, der Entstehungsgeschichte und der Gesetzesbegründung lediglich den Fall geregelt, in dem die Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG wegen des Entzugs oder Verzichts auf die Fahrerlaubnis aus rechtlichen Gründen zunächst nicht ergehen kann, sondern die Seminarteilnahme gemäß § 2a Abs. 5 Satz 1 StVG erst vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nachzuweisen ist (BTDrucks. 14/4304, S.10).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

  • VG München, 18.05.2011 - M 1 K 11.1529

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.69

    Punktesystem; Punktereduzierung; Tilgung; Verwertungsverbot; Nebeneinander der

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 11 B 07.1813

    Punktsystem; Punktereduzierung; Tilgung; Verwertungsverbot; Nebeneinander der

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • VG München, 22.04.2009 - M 6b E 09.1149

    Tschechische Fahrerlaubnis

  • VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor

  • VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02

    Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung -

  • VG Braunschweig, 19.12.2001 - 6 A 94/01

    Berechtigung; Ermessen; Fahrerlaubnis; Fahrprüfung; Neuerteilung; Verzicht;

  • VG Dresden, 11.05.2005 - 14 K 822/04
  • BVerwG, 20.01.2006 - 3 C 17.05

    Kostentragung des Verfahrens bei Erledigung der Rechtssache durch

  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem // Maßgebliche

  • OVG Thüringen, 11.11.2003 - 2 EO 682/03

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; erneute Maßnahme

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 11 ZB 11.2020

    1997 und 1999 rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten

  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

  • OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04

    Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

  • VG Hamburg, 16.06.2003 - 15 VG 1340/03

    Verwertung einer Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt innerhalb 10jähriger

  • VG München, 07.08.2001 - M 6b K 00.3352

    Fahrerlaubnis/Führerschein - Führerscheinthemen - MPU-Themen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 19 B 527/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis als zu

  • VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung i.F.d. Enziehung der

  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
  • VG Augsburg, 24.01.2006 - Au 3 K 05.1068

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Beginn der Tilgungsfrist bei

  • VG Mainz, 25.01.2005 - 3 K 920/04

    Führerscheinneuerteilung und Alkoholfahrt vor 10 Jahren

  • VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
  • VG Oldenburg, 27.11.2001 - 7 B 3375/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Exstasy-Konsum

  • VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07

    Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG

  • VG Wiesbaden, 03.09.2007 - 7 E 1594/06

    Aufstellen von Verkehrszeichen; Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung

  • VG Stuttgart, 17.08.2005 - 10 K 2099/05

    Tilgungsreife von Verkehrsverstößen im Verkehrszentralregister für Übergangsfälle

  • VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/01

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

  • VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 19/01

    Blutentnahme; Cannabinoidwerte; Cannabis; Drogenkonsum; Fahreignung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - 1 S 62.05
  • VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
  • VG München, 19.09.2001 - M 6a K 01.2097
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