Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 4013   

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BGBl. I 2001 S. 4013 (https://dejure.org/2001,36813)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 28.12.2001, Seite 4013
  • Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsgesetz - BwNeuAusrG)
  • vom 20.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 17.09.2001   BT   Grundwehrdienst soll von 10 auf 9 Monate verkürzt werden
  • 18.10.2001   BT   Im Bundeshaus notiert:
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Das waren zum einen die streitbefangene Versetzungsentscheidung des BMVg, zum anderen das laufende, noch nicht endgültig beschiedene Verfahren des Antragstellers auf vorzeitige Zurruhesetzung nach dem Personalanpassungsgesetz (PersAnpassG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 4013 [4019]).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (in der hier entsprechend § 434j Abs. 3 SGB III noch anwendbaren Fassung, die die Norm durch das Bundeswehr-Neuausrichtungsgesetz vom 20. Dezember 2001 - BGBl I 4013 - erhalten hat) hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaft - keine Versicherungspflicht bei

    Gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB III (in der Normfassung des Bundeswehr-Neuausrichtungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 - BGBl I 4013) hat die Anwartschaftszeit erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
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