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   BGBl. I 2001 S. 472   

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BGBl. I 2001 S. 472 (https://dejure.org/2001,48895)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 06.04.2001, Seite 472
  • Verordnung zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften
  • vom 28.03.2001

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Brandenburg, 06.06.2003 - L 10 AL 74/02
    Die Entfernungskilometer (= 40) multipliziert mit 0, 43 DM (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Bundesreisekostengesetz - BRKG in der Fassung vom 28. März 2001; BGBl. I S. 472 -;;vgl. auch BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13, 19) und 125 Tagen ergeben einen Betrag von 2 150, 00 DM (= 125 Tage × 40 km × 0,43 DM), der 1 099, 28 Euro entspricht.
  • LSG Brandenburg, 01.10.2004 - L 8 AL 196/03

    Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe (Mobilitätshilfen); Voraussetzungen für die

    Die Entfernungskilometer (= 55) multipliziert mit 0, 43 DM (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Bundesreisekostengesetz - BRKG - in der Fassung vom 28. März 2001; BGBl I S. 472 - ; vgl. BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13, 19) ergibt einen täglichen Betrag von 23, 65 DM (12,09 Euro).
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