Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 562 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 23.04.2001, Seite 562
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV)
- vom 05.04.2001
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 9 A 2725/06
Erhebung einer Gebühr für eine stichprobenartige Überwachungsmaßnahme eines nicht …
Entgegen deren Einschätzung legen auch die Gebührentatbestände der Nrn. 101 und 102 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV vom 5.4.2001, BGBl. I S. 562) nicht die von ihr angeführte differenzierende Sichtweise nahe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - 9 A 1573/12
Zulässigkeit der Erhebung von Zeitgebühren zum Zeitpunkt der Beendigung der …
Die Tarifstelle 601 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV) und § 2 Abs. 2 BEGebV, jeweils in der bis zum 10. Juli 2007 und damit zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlungen (§ 11 Abs. 1 VwKostG) geltenden Fassung vom 5. April 2001 (BGBl. I, 562) - geändert durch Verordnung vom 3. Juni 2005 (BGBl. I, 1566) -, sind wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig.