Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 866 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 21.05.2001, Seite 866
- Bekanntmachung der Neufassung des Gerätesicherheitsgesetzes
- vom 11.05.2001
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 26.06.2008 - 7 C 46.07
Sicherheitstechnische Überprüfung; Anordnung gegenüber dem Hersteller; …
Es stützte den Bescheid auf § 7 Abs. 3 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2001 (BGBl I 866). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 10 S 204/06
Kostenerstattung für sicherheitstechnische Überprüfungen; Überprüfung durch …
Rechtsgrundlage für die Heranziehung der Klägerin zur Tragung der Kosten der sicherheitstechnischen Überprüfung der Leitungsroller war § 7 Abs. 3 2. Halbsatz des Gerätesicherheitsgesetzes - GSG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866), der zur Zeit des Widerspruchsbescheids noch in Kraft war, und nicht die in den Bescheiden genannte Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 LGebG. - VG Karlsruhe, 17.11.2003 - 3 K 1642/03
Erstattung von Sachverständigenkosten bei sicherheitstechnischer Überprüfung
Rechtsgrundlage für die Heranziehung der Klägerin zur Tragung der Kosten der sicherheitstechnischen Überprüfung der beanstandeten Mehrfachsteckdose ist § 7 Abs. 3 des Gerätesicherheitsgesetzes - GSG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2001 (BGBl I S. 866).