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   BGBl. I 2001 S. 2   

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BGBl. I 2001 S. 2 (https://dejure.org/2001,43210)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 08.01.2001, Seite 2
  • Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes
  • vom 02.01.2001

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auch im Wohngeldrecht wird sie voll als Einkommen berücksichtigt (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a WoGG in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 <BGBl I S. 1856>, § 10 Abs. 2 Nr. 1.5 Buchstabe a WoGG in der seit der Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 23. Januar 2002, <BGBl I S. 474>, geltenden Fassung und § 10 Abs. 2 Nr. 9.4 WoGG in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 2. Januar 2001 <BGBl I S. 2>; zur früheren Rechtslage ebenso BVerwGE 101, 86 ).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 83.02

    Anrechnung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung),

    Anzuwenden sei das Wohngeldgesetz in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2000 (BGBl I S. 450, BGBl I 2001 S. 2), denn maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt sei bei Wohngeldbegehren regelmäßig der Zeitpunkt der Antragstellung.

    Demnach ist das Wohngeldgesetz in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2001 (BGBl I 2001, S. 2) anzuwenden.

  • VG Düsseldorf, 03.03.2009 - 21 K 7376/08

    Wohngeld Mietzuschuss selbstgenutztes Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus,

    Der Senat geht wie auch das Verwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 27.10.2004 - M 22 K 02.2059; vom 09.07.2004 - M 22 K 02.4368; vom 03.07.2002 - M 22 K 02.623) - im Hinblick auf die Begründung zur teilweisen Novellierung des Wohngeldgesetzes durch das Gesetz vom 2. Januar 2001 (BGBl I S. 2) davon aus, dass der Missbrauchstatbestand des § 18 Abs. 3 WoGG bei größerem Vermögen des Antragstellers erfüllt sein kann.
  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

    aa) Soweit sich die Klägerin für die in den Niederlanden ansässigen Vergütungsgläubiger auf das auch von dem EuGH in der Entscheidung vom 03.10.2006 in Bezug genommene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen vom 21.05.1999 und das hierzu ergangene Gesetz vom 27.12.2000 (BGBl. I 2001, 2 ff.) beruft, gilt das zur EG-Beitreibungsrichtlinie Gesagte.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2003 - 12 S 2547/02

    Wohngeld: Antragsberechtigung bei Heimunterbringung

    Anzuwenden ist das Wohngeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2001 (BGBl. I S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 12 S 1594/02

    Wohngeld: Einkommen - Erwerbsunfähigkeitsrente - Erstattungspflicht

    Anzuwenden ist das Wohngeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2001 (BGBl. I S. 2).
  • VGH Bayern, 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959

    Wohngeldrecht: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme bei eigenem Vermögen //

    Dementsprechend entfiel mit Inkrafttreten der Neufassung des Wohngeldgesetzes (BGBl I 2001 S. 2) am 1. Januar 2001 der Ausschlussgrund des § 18 Abs. 1 Nr. 3 WoGG.
  • BVerwG, 17.06.2005 - 5 B 115.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe des

    Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist für die geltend gemachten Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Begriff des "pauschalen Abzugs" in § 12 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes in der ab 1. Januar 2001 geltenden Fassung vom 2. Januar 2001 (BGBl I S. 2) nicht zu erkennen.
  • VG Düsseldorf, 17.10.2007 - 21 K 5972/06

    Missbräuchlichkeit einer Inanspruchnahme von Wohngeld; Zweck des Wohngelds;

    Der Senat geht - wie auch das Verwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 27.10.2004 - M 22 K 02.2059; vom 09.07.2004 - M 22 K 02.4368; vom 03.07.2002 - M 22 K 02.623) - im Hinblick auf die Begründung zur teilweisen Novellierung des Wohngeldgesetzes durch das Gesetz vom 2. Januar 2001 (BGBl I S. 2) davon aus, dass der Missbrauchstatbestand des § 18 Abs. 3 WoGG bei größerem Vermögen des Antragstellers erfüllt sein kann.
  • VG Oldenburg, 09.01.2003 - 5 A 2654/01

    Bewilligungszeitraum; Eigenheim; Familienmitglied; Haushaltsvorstand;

    Unabhängig davon bleibt der Klage darüber hinaus der Erfolg versagt, weil der Kläger als zum Haushalt des Antragsberechtigten (Vater ... ...) rechnendes Familienmitglied gemäß § 3 Abs. 5 S. 3 WoGG i.d.F. der Bekanntmachung vom 2. Januar 2001 (BGBl. I, S. 2) nicht selbst antragsberechtigt ist.
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