Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 570   

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BGBl. I 2002 S. 570 (https://dejure.org/2002,40130)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 06.02.2002, Seite 570
  • Gesetz zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
  • vom 30.01.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 27.08.2001   BT   Angaben über Verbrauch und CO2-Ausstoß neuer Autos künftig Pflicht
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 117/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur

    Diese Rechtsverordnung wurde auf Grund von § 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG) vom 30. Januar 2002 (BGBl. I, S. 570) erlassen.
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 164/13

    Wettbewerbsverstoß durch unterbliebene Energieverbrauchskennzeichnung bei der

    Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, mit der aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Energieeinsparung bei Geräten und Kraftfahrzeugen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG) vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 570) die Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen in deutsches Recht umgesetzt worden ist, enthält damit eine eigenständige Definition des Begriffs "neuer Personenkraftwagen".
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