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   BGBl. I 2002 S. 580   

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BGBl. I 2002 S. 580 (https://dejure.org/2002,51916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 06.02.2002, Seite 580
  • Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
  • vom 31.01.2002
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz

    Eine solche Regelung ist in Gestalt der Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 31.1.2002 (BGBl. I S. 580) ergangen.
  • VG Ansbach, 28.12.2017 - AN 13a DS 17.01351

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung - hier: Anhänger der

    Gemäß Ziffer II. 2. der Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 31. Januar 2002, BGBl I S. 580, geändert durch Anordnung vom 16. Oktober 2008, BGBl I S. 2015, wird die Zuständigkeit zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte auf die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 der Verordnung zu § 82 des Bundesdisziplinargesetzes genannten Vorgesetzen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern vom 29. Februar 2008 übertragen.
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