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   BGBl. I 2003 S. 2919   

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BGBl. I 2003 S. 2919 (https://dejure.org/2003,49421)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.12.2003, Seite 2919
  • Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG
  • vom 17.12.2003
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Von dieser Übertragungsmöglichkeit ist durch Abschnitt II der Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG vom 17. Dezember 2003 (BGBl I S. 2919; geändert durch Anordnung vom 21. Dezember 2005, BGBl I S. 3727) Gebrauch gemacht worden.
  • VG Gelsenkirchen, 10.10.2006 - 12 L 1161/06

    Telekom, Versetzung, Zuweisung, vorübergehend, Aktiengesellschaft,

    Der Zuweisung zu der Tochtergesellschaft kommt auch nicht deshalb ein bloß innerorganisatorischer Charakter zu, weil sich die Außenwirkung in der gleichzeitig betriebenen "Versetzung" des Antragstellers zur Niederlassung, die für die Betreuung beurlaubter Mitarbeiter zuständig ist (PBM-Niederlassung) und damit zu einer anderen Dienstbehörde (vgl. Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der E. U. AG 2004 I Nr. 1, BGBl. 2003, 2919) erschöpfen würde.
  • VG Stuttgart, 05.05.2004 - 18 K 1400/04

    Beamtenrechtliche Umsetzung

    Bei der Telekom als einer privatrechtlichen Körperschaft gibt es zwar keine Behörden, nach der Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG vom 17.12.2003 (BGBl. I S. 2919) i.d.F. der Änderungsanordnung vom 16.04.2004 (BGBl. I S. 623) werden die Niederlassungen der Telekom mit den Befugnissen einer Dienstbehörde und deren Leiter mit den Befugnissen eines Dienstvorgesetzten betraut.
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