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Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 114   

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https://dejure.org/2005,48804
BGBl. I 2005 S. 114 (https://dejure.org/2005,48804)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 25.01.2005, Seite 114
  • Neufassung des Abwasserabgabengesetzes
  • vom 18.01.2005

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (38)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 9 A 1686/11

    Abgabefreiheit nur bei Vorhandensein einer in dem betreffenden Veranlagungsjahr …

    Grund und Höhe der von der Bezirksregierung E. gemäß §§ 1, 2, 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 und 4, 11 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der hier für das Abgabenjahr 2007 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) ermittelten Abwasserabgabe sind zwischen den Beteiligten unstreitig.
  • VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

    Rn. 114 Rechtsgrundlage der streitbefangenen Abgabenerhebung sind die §§ 1, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4 und 5, 9 Abs. 1, 4 und 5 des Abwasserabgabengesetzes () in Verbindung mit der Anlage zu § 3 in der hier für das Abgabenjahr 2006 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) bzw. in der für die Veranlagungsjahre 2010 und 2011 maßgeblichen Fassung der Änderungen durch Gesetze vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163).

    Rn. 169 Gemäß § 10 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AbwAG in der maßgeblichen Fassung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I 2005, S. 114) ( 2005), die vom 01. Januar 2005 bis zum 28. Februar 2010 und damit in den streitgegenständlichen Jahren 2006 bis 2009 Geltung beanspruchte, können Aufwendungen für die Errichtung von Anlagen, die das Abwasser vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, die den Anforderungen des § 18 b WHG entspricht oder angepasst wird, mit der für die in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Anlage insgesamt geschuldeten Abgabe verrechnet werden, wenn bei den Einleitungen insgesamt eine Minderung der Schadstofffracht zu erwarten ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2016 - 6 A 10539/16

    Fiktion der Einhaltung eines wasserrechtlich festgesetzten Überwachungswerts; …

    Rn. 17 Rechtsgrundlage des Änderungsbescheids vom 3. August 2015 ist die Bestimmung des § 4 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz) i. d. F. vom 18. Januar 2005 (BGBl. I, S. 114 m. sp. Ä. - AbwAG -).
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