Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2826   

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BGBl. I 2005 S. 2826 (https://dejure.org/2005,52666)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 29.09.2005, Seite 2826
  • Gesetz zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG und zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
  • vom 22.09.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 12.05.2005   BT   Rechtsgrundlage für den Emissionshandel schaffen
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05

    Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche

    Die Anlage unterfällt gemäß § 2 in Verbindung mit Anhang 1, Nr. XII, dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), im Folgenden: TEHG.
  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 61.10

    Bergwerk; Grubengas; Grubengasprojekt; Projekt-Mechanismen; Joint-Implementation;

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bei den von der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG Betroffenen ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht ausbilden konnte, weil auch die alte Regelung schon den Ausschluss von Doppelbegünstigungen bezweckte (vgl. BTDrucks 15/5447 S. 57) und überdies angesichts der Neuartigkeit der Regelungsmaterie des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie fehlender Verwaltungspraxis nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass eine Zustimmung erteilt wird.
  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1.

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bei den von der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG Betroffenen ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht ausbilden konnte, weil auch die alte Regelung schon den Ausschluss von Doppelbegünstigungen bezweckte (vgl. BTDrucks 15/5447 S. 57) und überdies angesichts der Neuartigkeit der Regelungsmaterie des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie fehlender Verwaltungspraxis nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass eine Zustimmung erteilt wird.
  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 63.10

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) und

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bei den von der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG Betroffenen ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht ausbilden konnte, weil auch die alte Regelung schon den Ausschluss von Doppelbegünstigungen bezweckte (vgl. BTDrucks 15/5447 S. 57) und überdies angesichts der Neuartigkeit der Regelungsmaterie des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie fehlender Verwaltungspraxis nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass eine Zustimmung erteilt wird.
  • VG Berlin, 20.11.2007 - 10 A 112.06

    Emissionshandelspflichtigkeit einer Trocknungsanlage

    19 Dabei kommt es nicht darauf an, welche Fassung des Treibhausemissionshandelsgesetzes - sei es die vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), sei es die vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826) oder sei es schließlich die Fassung der letzten Änderung vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788) vorliegend bei der Beurteilung der Frage, ob die Trocknungsanlage der Klägerin dem Anwendungsbereich des Treibhausemissionshandelsgesetzes unterliegt, zu Grunde gelegt wird.
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