Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 2826 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 29.09.2005, Seite 2826
- Gesetz zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG und zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
- vom 22.09.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 12.05.2005 BT Rechtsgrundlage für den Emissionshandel schaffen
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05
Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche …
Die Anlage unterfällt gemäß § 2 in Verbindung mit Anhang 1, Nr. XII, dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), im Folgenden: TEHG. - BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 61.10
Bergwerk; Grubengas; Grubengasprojekt; Projekt-Mechanismen; Joint-Implementation; …
Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bei den von der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG Betroffenen ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht ausbilden konnte, weil auch die alte Regelung schon den Ausschluss von Doppelbegünstigungen bezweckte (vgl. BTDrucks 15/5447 S. 57) und überdies angesichts der Neuartigkeit der Regelungsmaterie des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie fehlender Verwaltungspraxis nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass eine Zustimmung erteilt wird. - BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10
Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1. …
Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bei den von der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG Betroffenen ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht ausbilden konnte, weil auch die alte Regelung schon den Ausschluss von Doppelbegünstigungen bezweckte (vgl. BTDrucks 15/5447 S. 57) und überdies angesichts der Neuartigkeit der Regelungsmaterie des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie fehlender Verwaltungspraxis nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass eine Zustimmung erteilt wird. - BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 63.10
Abgrenzung der Anwendungsbereiche von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) und …
Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass sich bei den von der Neuregelung des § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG Betroffenen ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung nicht ausbilden konnte, weil auch die alte Regelung schon den Ausschluss von Doppelbegünstigungen bezweckte (vgl. BTDrucks 15/5447 S. 57) und überdies angesichts der Neuartigkeit der Regelungsmaterie des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie fehlender Verwaltungspraxis nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass eine Zustimmung erteilt wird. - VG Berlin, 20.11.2007 - 10 A 112.06
Emissionshandelspflichtigkeit einer Trocknungsanlage
19 Dabei kommt es nicht darauf an, welche Fassung des Treibhausemissionshandelsgesetzes - sei es die vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), sei es die vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826) oder sei es schließlich die Fassung der letzten Änderung vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788) vorliegend bei der Beurteilung der Frage, ob die Trocknungsanlage der Klägerin dem Anwendungsbereich des Treibhausemissionshandelsgesetzes unterliegt, zu Grunde gelegt wird.