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   BGBl. I 2007 S. 947   

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BGBl. I 2007 S. 947 (https://dejure.org/2007,45515)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 01.06.2007, Seite 947
  • Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV)
  • vom 23.05.2007

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) (G-SIG: 16021437)

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Keine Anwendung findet dagegen die auf der Grundlage von § 17 LuftSiG erlassene Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) vom 23. Mai 2007 (BGBl I S. 947), da sie erst am 2. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

    Gegen die hier vertretene Auslegung des § 4 Abs. 3 i. V. mit Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 2. Altern. LuftVG spricht nicht die inzwischen in Kraft getretene, auf § 17 Abs. 1 LuftSiG gestützte Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 947 - LuftSiZÜV ).

    Dem steht nicht entgegen, dass die nach § 17 Abs. 1 LuftSiG mögliche Rechtsverordnung über die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht existierte, sondern erst am 02.06.2007 in Kraft getreten ist ( Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung - LuftSiZÜV - vom 23.05.2007 [BGBl. I S. 947]).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Keine Anwendung findet dagegen die auf der Grundlage von § 17 LuftSiG erlassene Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) vom 23. Mai 2007 (BGBl I S. 947), da sie erst am 2. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

    Demgemäß erfolgt die Überprüfung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit - wie auch bisher schon der betrieblichen Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 LuftVG - mit Aufnahme der Ausbildung, vor Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrer nach § 4 Abs. 1 LuftVG oder vor der Anerkennung ausländischer Erlaubnisse für Luftfahrer (vgl. § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 LuftVZO alter sowie neuer Fassung und nunmehr auch § 1 Abs. 2 Nr. 4 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung - LuftSiZÜV - vom 23. Mai 2007 [BGBl I S. 947]).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08

    Widerruf einer vor dem 15.01.2005 erworbenen Luftfahrererlaubnis;

    Dass dies der Verordnungsgeber anlässlich des zwischenzeitlich erfolgten Erlasses der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung vom 23.5.2007 (BGBl I S. 947) offenbar anders sieht (vgl. Verordnungsbegründung BR-Drucksache 234/07 vom 30.3.2007, Seite 11), ändert nichts an der insoweit allein maßgeblichen gesetzlichen Regelung.
  • VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2608/06

    Zuverlässigkeitsprüfung auch für Privatflugzeugführer rechtmäßig

    Dem Kläger war es auch nicht deshalb unzumutbar einen Antrag nach § 7 Abs. 2 Satz 1 LuftSiG zu stellen, weil die die Zuverlässigkeitsüberprüfung regelnde Verordnung i.S.d. § 17 Abs. 1 LuftSiG - hier die Luftsicherheits- Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) - erst am 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 947) verabschiedet wurde und in dem - für eine Anfechtungsklage grundsätzlich - maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (hier dem Widerspruchsbescheid vom 31. Mai 2006) noch nicht galt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08

    Luftverkehrsrecht; Zuverlässigkeit

    Während das OVG Berlin in dem vom Antragsteller vorgelegten Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 12 S 58.07 - aus Wortlaut und Systematik des Luftsicherheitsgesetzes, insbesondere aber aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 der auf der Grundlage von § 17 LuftSiG erlassenen Luft-sicherheits-Zuverlässigkeit-Überprüfungsverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I, S. 947) folgert, dass der von § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG erfasste Personenkreis der Privatpiloten nur bei erstmaliger Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis nach dem 15. Januar 2005 der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG unterliegt, vertritt das VG Darmstadt die Auffassung, dass die Widerrufsermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 2. Halbs. LuftVG auch für "Alt-Erlaubnisinhaber" gelte; dies sei aus dem Fehlen einer Übergangsregelung für "Alt-Erlaubnisinhaber", aber auch aus der Systematik und dem Sinn und Zweck des Gesetzes abzuleiten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer -

    Dieses schon nach den Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes nahe liegende Ergebnis wird durch den eindeutigen Wortlaut der - allerdings erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist - in Kraft getretenen und auf der Grundlage von § 17 LuftSiG erlassenen Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung - LuftSiZÜV - vom 23. Mai 2007 (BGBl I S. 947) bestätigt.
  • VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07

    Luftfahrtrechtliche Unzuverlässigkeit wegen mehrfacher strafrechtlicher

    Die zwischenzeitlich in Kraft getretene Luftsicherheitszuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) vom 23. Mai 2007 (BGBl. I, S. 947) sieht in § 6 Abs. 3 Satz 1 im Übrigen ebenfalls vor, dass dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe bei Verneinung der Zuverlässigkeit durch einen schriftlichen, mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Bescheid mitzuteilen sind.
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