Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1684   

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BGBl. I 2008 S. 1684 (https://dejure.org/2008,63826)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 18.08.2008, Seite 1684
  • Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften
  • vom 13.08.2008

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 13.09.2013 - 6 ZB 13.699

    Bundesbeamtenrecht; Erholungsurlaub; Durchgehende Dienstunfähigkeit;

    Nach § 7 Satz 2 EUrlV in der Fassung vom 13. August 2008 (BGBl I S. 1684) verfällt Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist.
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