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   BGBl. II 1967 S. 852   

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BGBl. II 1967 S. 852 (https://dejure.org/1967,6709)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1967 Teil II Nr. 10, ausgegeben am 25.02.1967, Seite 852
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer
  • vom 18.02.1967

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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    a) Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 18. April 1966 - DBA-Griechenland - (BGBl II 1967, 852),.
  • FG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 4 K 59/06

    Kein Besteuerungsrecht Deutschlands für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer

    Diese Voraussetzung ist insbesondere für solche Einkünfte erfüllt, die einer in den USA gelegenen Betriebsstätte zuzuordnen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1991 I R 60/90, BFHE 165, 507, Der Betrieb - DB - 1992, 355, unter II.B.1., für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 18. April 1966, BGBl. II 1967, 852, BStBl I 1967, 50 - DBA-Griechenland -).
  • BFH, 23.05.2006 - I B 97/05

    Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Lohnsteuerschuld der Arbeitnehmer scheide aus, soweit die Einkünfte der Arbeitnehmer nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer vom 18. April 1966 --DBA-Griechenland-- (BGBl II 1967, 852, BStBl I 1967, 50) in Deutschland nicht besteuert werden dürften.
  • BFH, 04.12.1991 - I R 38/91

    Zur steuerlichen Behandlung der durch das Bundesverwaltungsamt an deutsche

    Diese Frage berührt einmal die Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG (vgl. dazu BFH in BFHE 148, 460, BStBl II 1989, 351) und zum anderen die des Art. X des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer vom 18. April 1966 - DBA-Griechenland - (BGBl II 1967, 852).
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