Gesetzgebung
   BGBl. II 1990 S. 1472   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,18602
BGBl. II 1990 S. 1472 (https://dejure.org/1990,18602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,18602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 45, ausgegeben am 11.12.1990, Seite 1472
  • Verordnung zu der Vereinbarung vom 25. Juni 1990 zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit des Königreichs Spanien über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen ...
  • vom 30.11.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R

    KVdR - Versicherungsverhältnis - Mitgliedschaftsverhältnis -

    Deutschland und Spanien haben von der ihnen eingeräumten Dispositionsbefugnis Gebrauch gemacht und für die in Deutschland lebenden Bezieher einer Rente aus der spanischen Rentenversicherung statt der Pauschale die Einzelerstattung vereinbart (Art. 1 der Vereinbarung vom 25. Juni 1990, in Kraft gesetzt durch Verordnung vom 30. November 1990 - BGBl II 1472).
  • SG Düsseldorf, 03.09.2003 - S 4 KR 108/02

    Krankenversicherung

    Deutschland und Spanien hätten von der ihnen eingeräumten Dispositionsbefugnis Gebrauch gemacht und für die in Deutschland lebenden Bezieher eine Rente aus der Rentenversicherung statt der Pauschale die Einzelerstattung vereinbart (Art. 1 der Vereinbarung vom 25.06.1990, in Kraft gesetzt durch Verordnung vom 30.11.1990 - BGBl II 1472).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht