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   BGBl. II 2003 S. 2004   

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BGBl. II 2003 S. 2004 (https://dejure.org/2003,52449)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 37, ausgegeben am 24.12.2003, Seite 2004
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Zusatzprotokolls hierzu
  • vom 17.11.2003
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.10.2019 - I R 51/16

    Investmentsteuerrecht - DBA-Freistellung für Dividenden - anlegerbezogene

    Da die Verwalterin keinen Antrag auf Feststellung einer Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 des Körperschaftsteuergesetzes in der in den Jahren 2009 und 2010 geltenden Fassung (KStG) gestellt hatte, berücksichtigte der Kläger die Zahlung in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 13 Abs. 2 InvStG 2004 als eine gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zwar steuerbare, aber gemäß § 4 Abs. 1 InvStG 2004 i.V.m. dem sog. Schachtelprivileg nach Art. 24 Abs. 1 Buchst. a Satz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 14.05.2003 (BGBl II 2004, 1305, BStBl I 2005, 350) --DBA-Polen 2003-- bei allen Anlegern steuerfreie Ausschüttung.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07

    Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem

    b) Indessen ist das SozSichAbk Jugoslawien einschließlich des Änderungsabkommens hierzu vom 30. September 1974 gemäß Art. 42 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über Soziale Sicherheit (SozSichAbk Mazedonien) vom 8. Juli 2003 (BGBl. II 2004, 1068) im Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien mit Wirkung zum 1. Januar 2005 außer Kraft getreten (vgl. die Bekanntmachung des Auswärtigen Amts vom 30. Dezember 2004, BGBl. II 2005, 95).
  • LG Leipzig, 11.09.2006 - 12 T 794/06
    Im weiteren Verlauf des eben zitierten Verfahrens wurde darüber hinaus von Seiten der antragstellenden Behörde die Behauptung aufgestellt, dass seit dem Protokoll zwischen der BRD und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Identifizierung und Rücknahme (Bekanntmachung vom 04.12.2003, Bundesgesetzblatt II 2004, S. 16) seit Dezember 2003 eine wesentliche Erleichterung bei der Passersatzbeschaffung eingetreten sei.
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