Gesetzgebung
   BGBl. II 1964 S. 11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,3231
BGBl. II 1964 S. 11 (https://dejure.org/1963,3231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,3231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 1, ausgegeben am 11.01.1964, Seite 11
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen
  • vom 25.11.1963
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

    Die Auffassung, dass ein Sympathiestreik wie im vorliegenden Fall im Regelfall unzulässig ist, verstößt nicht gegen Art. 6 Nr. 4 der Europäischen Sozialcharta vom 18.10.1961 - ESC - (BGBl 1964 11, 1262).
  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 22.06.2009 - 34 Sch 26/08

    Vollstreckbarkeit eines spanischen Schiedsspruchs: Wirksamkeit des Schiedsspruchs

    Das im spanisch-deutschen Verhältnis geltende Europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.4.1961 (BGBl 1964 11, 425; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 29. Aufl. § 1061 Rn. 10) ändert das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.1958 (BGBl 1961 11, 122; im Folgenden UN-Ü) teilweise ab (siehe Art. IX Abs. 2) und geht diesem vor (vgl. § 1061 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
  • OLG Köln, 18.05.1992 - 19 U 22/92

    Zustandekommen einer internationalen Schiedsvereinbarung

    Die in dem "Distribution Agreement" (Bl. 57-65 d. A.) unter Ziffer 13.3 getroffene Schiedsabrede fällt unter die Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 1961 (BGBl 1964 11, 425), zu dessen Vertragsstaaten Deutschland und Frankreich gehören (BGBl 1965 II, 107; 1967 II, 1194).
  • BGH, 05.10.1978 - IX ZR 87/76

    Rechtsmittel

    Die Klägerin falle als britische Staatsangehörige unter das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vom 9. Juni 1964 über Leistungen zu Gunsten britischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (BGBl. 1964 11, 1032).
  • BGH, 05.10.1978 - IX ZR 106/76

    Rechtsmittel

    Der Kläger falle als britischer Staatsangehöriger unter das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vom 9. Juni 1964 über Leistungen zu Gunsten britischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (BGBl. 1964 11, 1032).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht