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   BGBl. II 1969 S. 369   

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BGBl. II 1969 S. 369 (https://dejure.org/1969,8173)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 12, ausgegeben am 04.03.1969, Seite 369
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
  • vom 25.02.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 18.01.2013 - 5 E 11/08

    Verfahren um das Steinkohlekraftwerk Moorburg

    Während diese beiden Verfahren vor dem erkennenden Gericht anhängig waren, strengte die Beigeladene auf der Grundlage des Übereinkommens vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID - BGBl. 1969 II S. 369, 1191) ein Verfahren (Request for Arbitration) vor einem internationalen Schiedsgericht (International Center for Settlement of Investment Disputes, Washington) an und verlangte dort den Ersatz des ihr u.a. durch die Verzögerung der Zulassung des Projekts entstandenen Vermögensschadens in Höhe eines "kleinen einstelligen Milliardenbetrages".
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

    Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass dem weitaus größten Teil der Investitionsschutzabkommen das Übereinkommen vom 18.03.1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Convention) - BGBl. 1969 II 369 - zugrunde liegt.
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