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Gesetzgebung
   BGBl. II 1969 S. 369   

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https://dejure.org/1969,8173
BGBl. II 1969 S. 369 (https://dejure.org/1969,8173)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 12, ausgegeben am 04.03.1969, Seite 369
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten
  • vom 25.02.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Der Deutsche Bundestag stimmte dem ISCID-Übereinkommen mit Gesetz vom25. Februar 1969 zu (BGBl. II S. 369; nachfolgend "InvStreitBeilG"); das Übereinkommen trat am 18. Mai 1969 in Kraft (BGBl. II S. 1191).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 8/05

    Zwangsvollstreckung gegen einen ausländischen Staat

    Das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten vom 18. März 1965 (ICSID-Convention - BGBl. 1969 II 369), das den meisten anderen Investitionsschutzabkommen zugrunde liegt (vgl. Semler, SchiedsVZ 2003, 97), enthält in Art. 55 einen ausdrücklichen Vorbehalt zur Vollstreckungsimmunität.
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05

    Vollstreckung von Gebührenansprüchen eines ausländischen Staates

    Das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten vom 18. März 1965 (ICSID-Convention - BGBl. 1969 II 369), das den meisten anderen Investitionsschutzabkommen zugrunde liegt (vgl. Semler, SchiedsVZ 2003, 97), enthält in Art. 55 einen ausdrücklichen Vorbehalt zur Vollstreckungsimmunität.
  • OVG Hamburg, 18.01.2013 - 5 E 11/08

    Verfahren um das Steinkohlekraftwerk Moorburg

    Rn. 37 Während diese beiden Verfahren vor dem erkennenden Gericht anhängig waren, strengte die Beigeladene auf der Grundlage des Übereinkommens vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID - BGBl. 1969 II S. 369, 1191) ein Verfahren (Request for Arbitration) vor einem internationalen Schiedsgericht (International Center for Settlement of Investment Disputes, Washington) an und verlangte dort den Ersatz des ihr u.a. durch die Verzögerung der Zulassung des Projekts entstandenen Vermögensschadens in Höhe eines "kleinen einstelligen Milliardenbetrages".
  • BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 1277/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …

    Rn. 2 1. Im Jahr 1969 trat für die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten vom 18. März 1965 (im Folgenden: ICSID-Übereinkommen; vgl. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten; im Folgenden: InvStreitBeilG, BGBl II 1969 S. 369) in Kraft.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Der Deutsche Bundestag stimmte dem ICSID-Übereinkommen mit Gesetz vom25. Februar 1969 zu (BGBl. II S. 369; nachfolgend "InvStreitBeilG"); das Übereinkommen trat am 18. Mai 1969 in Kraft (BGBl. II S. 1191).
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 74/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …

    Der Deutsche Bundestag stimmte dem ICSID-Übereinkommen mit Gesetz vom 25. Februar 1969 zu (BGBl. II S. 369; nachfolgend "InvStreitBeilG"); das Übereinkommen trat am 18. Mai 1969 in Kraft (BGBl. II S. 1191).
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei …

    Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass dem weitaus größten Teil der Investitionsschutzabkommen das Übereinkommen vom 18.03.1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Convention) - BGBl. 1969 II 369 - zugrunde liegt.
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 15/21

    Feststellung der Unzulässigkeit von Schiedsverfahren Investitionsschutz auf Basis …

    Rn. 5 Die ICSID-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, beruhend auf dem Übereinkommen vom 18.03.1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten, dem in Deutschland durch das Gesetz zum Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (InvStreitBeilG) innerstaatliche Wirksamkeit verliehen wurde (BGBl. 1969 II, S. 369).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21

    Parallelverfahren zu OLG Köln 19 SchH 15/21 v. 01.09.2022

    Rn. 5 Die ICSID-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, beruhend auf dem Übereinkommen vom 18.03.1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten, dem in Deutschland durch das Gesetz zum Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (InvStreitBeilG) innerstaatliche Wirksamkeit verliehen wurde (BGBl. 1969 II, S. 369).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2012 - 18 W 59/12

    Für das Verfahren zur Feststellung der Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs des …

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