Gesetzgebung
| BGBl. II 1995 S. 966 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil II Nr. 34, ausgegeben am 02.12.1995, Seite 966
- Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 26. Oktober 1995 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Wojewoden von Gorzow als Vertreter der Regierung der Republik Polen über die Zone am Grenzübergang (Straße) Küstrin-Kietz ...
- vom 27.11.1995
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04
Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise …
Zwar hatte er bis zu seiner Inhaftierung anlässlich der Einreisekontrolle durch deutsche Zollbeamte das deutsche Hoheitsgebiet noch nicht betreten, da es sich bei dem hier zur Rede stehenden Grenzübergang Küstrin-Kietz um eine noch auf polnischem Gebiet befindliche ("vorgelagerte") Grenzkontrollstelle handelt (vgl. § 1 der Verordnung der Bundesminister der Finanzen und des Inneren vom 27. November 1995, BGBl. 1995 II 966).
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