Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 376   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,29393
BGBl. I 1996 S. 376 (https://dejure.org/1996,29393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,29393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 14.03.1996, Seite 376
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
  • vom 06.03.1996

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - 21 Sa 745/13

    Fachlicher Geltungsbereich des BRTV GaLaBau - Wahrung der tariflichen

    Dabei ist davon auszugehen, dass damit eine Ausbildung als Gärtnerin oder Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau im Sinne der geltenden Ausbildungsverordnung, der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GärtnAusbV) vom 6. März 1996 (BGBl. I S. 376), gemeint ist.
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 34/99

    Handwerk - Abgrenzung Straßenbau sowie Garten- und Landschaftsbau

    Legt man indes - wie es mithin geboten ist - allein das Gesamtgewerk der ersten Ausschreibung zugrunde, so liegt eine landschaftsgestalterische Tätigkeit ersichtlich nicht vor und kann damit der bloße Umstand, daß dem Beklagten im Rahmen seiner (sonstigen) landschaftsbauerischen Tätigkeit auch die Herstellung von befestigten Flächen erlaubt ist (§ 4 Abs. 2 Ziff.3 c) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin vom 6.3.1996 [BGBl.I S.376]) , sein Angebot und die spätere Ausführung der Arbeiten nicht rechtfertigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht