Gesetzgebung
   BGBl. II 1996 S. 242   

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https://dejure.org/1995,24443
BGBl. II 1996 S. 242 (https://dejure.org/1995,24443)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 9, ausgegeben am 11.03.1996, Seite 242
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich und die Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen ...
  • vom 19.12.1995
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 1880/00

    Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet

    Sollte hier das Dubliner Übereinkommen keine Anwendung finden, würde sich die völkerrechtliche Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung des Asylbegehrens des Beschwerdeführers möglicherweise aus Art. 30 Abs. 1 Ziffer a) des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 (BGBl 1993 II S. 1013) ergeben, das für die Erstunterzeichnerstaaten (zu denen Deutschland und Belgien gehören) sowie für die Beitrittsstaaten Spanien und Portugal zum 26. März 1995 in Kraft gesetzt worden ist (vgl. die Bekanntmachung vom 19. Dezember 1995, BGBl 1996 II S. 242).
  • VG Bremen, 07.04.2000 - 4 V 711/00

    Verfahrensrecht, Dubliner Übereinkommen, Drittstaatenregelung, unbeachtlicher

    Dieses Übereinkommen ist für die Erstunterzeichnerstaaten sowie für die Beitrittsstaaten Spanien und Portugal zum 26. März 1995 in Kraft gesetzt worden (vgl. die Bekanntmachung vom 19. Dezember 1995, BGBl 1996 II S. 242).
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