Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 3816   

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BGBl. I 1998 S. 3816 (https://dejure.org/1998,32374)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 84, ausgegeben am 23.12.1998, Seite 3816
  • Steueränderungsgesetz 1998
  • vom 19.12.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 34/16

    Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung

    Aus den Gesetzesmaterialien zu den Regelungen in § 6a Abs. 4 Satz 2 und Satz 6 EStG (eingefügt durch das Steueränderungsgesetz 1998 vom 19. Dezember 1998, BGBl I 1998, 3816) ergibt sich zwar die Absicht der Verhinderung von einmaligen Steuerausfällen und auch von "Vorzieheffekten" biometrischer Veränderungen nach Veröffentlichung der Richttafeln (BTDrucks 14/158, S. 7; vgl. auch Höfer in Höfer/Veit/Verhuven, a.a.O., Kap. 2 Rz 650; Schmitz in Lippross/Seibel, a.a.O., § 6a EStG Rz 100).
  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Ihre Steuerbilanz weist die Rückstellung mit 879 081 DM aus; die Abweichung beruht darauf, dass in der Handelsbilanz die geänderte Sterbetafel 1998 berücksichtigt ist, die steuerrechtlich erstmals für das nach dem 3l. Dezember 1998 endende Wirtschaftsjahr angewendet werden darf (§ 52 Abs. 7a Satz 2 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1998 vom 19. Dezember 1998, BGBl. I 1998, 3816, BStBl I 1999, 117).

    Es besteht jedoch kein Anhaltspunkt dafür, dass das von der Klägerin befürwortete Verständnis dem Willen des Gesetzgebers entsprechen könnte; das gilt umso mehr, als § 6a EStG inzwischen durch das Steueränderungsgesetz 1998 vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I 1998, 3816, BStBl I 1999, 117) geändert, dabei das Nachholverbot aber nicht berührt worden ist.

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 1327/07

    Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei

    Im Hinblick darauf, dass nach § 52 Abs. 7a Satz 2 EStG 1997 in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1998 vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I 3816) neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen erstmals auf das Wirtschaftsjahr angewendet werden dürfen, das nach dem 31.12.1998 endet, passivierte sie die Pensionsrückstellung in ihrer Steuerbilanz 1998 lediglich in Höhe von (xxx.xxx DM ./. xx.xxx DM =) xxx.xxx DM.
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