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   BGBl. I 2008 S. 970   

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BGBl. I 2008 S. 970 (https://dejure.org/2008,56784)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 09.06.2008, Seite 970
  • Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
  • vom 04.06.2008

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 53.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 54.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 15.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 56.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 57.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 14.11

    Das höhere Gefährdungspotenzial aufgrund der Bekämpfung organisierter

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
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