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   BGBl. I 1962 S. 481   

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BGBl. I 1962 S. 481 (https://dejure.org/1962,4372)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1962 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 31.07.1962, Seite 481
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West)
  • vom 26.07.1962

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 28.11.1990 - X R 109/89

    GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung -

    Zu den letztgenannten Vorschriften gehört § 17 BerlinFG, der für private Kapitalanleger einen steuerlichen Anreiz schaffen soll, dem Berliner Wohnungsbau zusätzliche Mittel durch Kreditgewährung zuzuführen (BTDrucks IV/435, S. 11, 16).
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Die Vorschrift geht ursprünglich zurück auf § 14c Abs. 2 BerlinFG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des BerlinFG und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) vom 26. Juli 1962 (BGBl I 1962, 481, BStBl I 1962, 986).
  • BFH, 26.03.1976 - VI R 98/74

    Ausfüllen einer Regelungslücke - Tätigkeit in Berlin - Berlinzulage - Konkurs des

    aa) Neben der sogenannten Berlinpräferenz in der Form der Ermäßigung der Einkommen- und der Lohnsteuer, die eingeführt wurde, um die Beschäftigung der Berliner Wirtschaft zu fördern (vgl. Bundestags-Drucksache, 2. Wahlperiode, Nr. 1159 S. 20), sollte durch die Einführung der Zulage die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch Zuwanderung von leistungsfähigen Arbeitskräften verbessert werden (vgl. Bundestags-Drucksache IV/435 S. 11).

    Danach hatte der Gesetzgeber zwar erkannt, daß die Steuerermäßigung für Arbeitnehmer, die keine oder eine geringe Einkommen- oder Lohnsteuer zahlen, kaum attraktiv ist; deshalb wurde die neue und zusätzliche Vergünstigung der Zulage geschaffen (vgl. Bundestags-Drucksache IV/435 S. 17).

  • BFH, 14.12.1989 - III R 87/88

    Investitionszulage auch für Fahrschulwagen, die im Rahmen einer freiberuflichen

    Dabei sah der in das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) vom 26. Juli 1962 (BGBl I 1962, 481) neu eingefügte § 14e (§ 21 der Bekanntmachung der Neufassung des BHG 1962) allgemein eine Zulagengewährung für die Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor.
  • BFH, 22.08.1990 - III R 119/89

    Beschäftigung in Berlin (West) setzt beruflichen Mittelpunkt in Berlin (West)

    Wie der VI. Senat des BFH wiederholt hervorgehoben hat, soll die Zulage nicht nur die mit der Situation der Stadt Berlin (West) verbundenen Nachteile ausgleichen, sondern vor allem der Entspannung des Arbeitsmarktes in Berlin (West) durch die Neugewinnung von Arbeitskräften dienen (BFH-Urteile in BFHE 133, 208, BStBl II 1981, 555, und vom 24. Februar 1989 VI R 16/88, BFHE 156, 180, BStBl II 1989, 544 am Ende; vgl. auch BTDrucks IV/435 S. 11).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 24.85

    Sozialhilfe - Einkommen - Berlinförderung

    Zur Erreichung dieser Ziele wurden im Rahmen eines Bündels von Maßnahmen zusätzliche Vergünstigungen (Zulagen) für Arbeitnehmer in Berlin (West) vorgeschlagen (siehe dazu Deutscher Bundestag - Drucks. IV/435, S. 11).
  • BFH, 01.07.1977 - III R 98/75

    Personenkraftfahrzeug - Begriff

    Den Sinn und Zweck dieses grundsätzlichen Ausschlusses von Personenkraftfahrzeugen von der Begünstigung sieht die Rechtsprechung allerdings nicht darin, daß von diesen eine Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins nicht erwartet werden könne (so der Bericht des Finanzausschusses zu Bundestagsdrucksache IV/538), sondern darin, daß Personenkraftfahrzeuge im allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch privat genutzt werden, und zusätzlich (BFH-Urteil VI 336/64) darin, daß den FÄ die schnelle Erledigung der vielen Investitionszulageanträge erleichtert wird, wenn sie nicht in jedem Einzelfall den Umfang der privaten Nutzung des PKW feststellen müssen.
  • BFH, 25.03.1983 - VI R 270/80

    Deutsche Reichsbahn - Steuerfreie Einnahme - Berlin-Zulage - Arbeitslohn

    Dies mache vor allem der in der Rechtsentwicklung des § 28 BerlinFG festzustellende Zusammenhang zwischen der Lohn- bzw. Einkommensteuerermäßigung und der Zulage deutlich (Hinweis auf die Gesetzesmaterialien in den BT-Drucks. IV/435 und VI/614).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 44/86

    Begrenzung der Steuerermäßigung nach § 17 BerlinFG ist erst nach Berücksichtigung

    Nach der Begründung zum Regierungsentwurf eines § 14b des Steuererleichterungsgesetzes (in Kraft getreten als § 16 BHG 1962, BTDrucks IV/435, S. 15) soll die Begünstigung für den Darlehensgeber darin bestehen, daß dieser einen prozentualen Teil des Darlehensbetrages "von der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, die er für den Veranlagungszeitraum der Hingabe zu entrichten hat, absetzen kann".
  • BFH, 02.05.1974 - I R 171/72

    Steuervergünstigung - Alternative Inanspruchnahme - Darlehn

    a) Die Begünstigung der Kapitalhingabe wurde durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) vom 26. Juli 1962 (BGBl I 481, BStBl I 986) geschaffen (damals §§ 14b und c dieses Gesetzes).
  • BFH, 23.09.1993 - IV R 103/91

    Verletzung des Kreditaufnahmeverbots mangels wirtschaftlicher Zusammenhänge

  • FG Düsseldorf, 11.07.1997 - 11 K 5956/93

    Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 FGO (Finanzgerichtordnung); Auslegung des

  • BFH, 10.03.1969 - V 116/64

    Zur Rechtswirksamkeit der Vorschrift über die Beschränkung der

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