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   BGBl. I 1971 S. 1266   

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BGBl. I 1971 S. 1266 (https://dejure.org/1971,6867)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 81, ausgegeben am 14.08.1971, Seite 1266
  • Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971)
  • vom 10.08.1971

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Entscheidung vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67 (BVerfGE 28, 227) § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG in der bis dahin geltenden Fassung für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde § 55 EStG 1971 durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 (2. StÄndG 1971) vom 10. August 1971 (BGBl. I 1971, 1266, BStBl I 1971, 373) eingefügt.
  • BFH, 16.01.1975 - IV R 180/71

    Gewinnermittlung - Schulderlaß - Honorarforderung - Private Gründe - Entnahme -

    Die Rechtslage wird bestätigt durch die -- für das Streitjahr allerdings noch nicht gültige -- Neufassung des § 4 Abs. 3 EStG durch das 2. StÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1266, BStBl I 1971, 373), d. h. durch den neu eingefügten Satz 4, der ausdrücklich von einer Veräußerung oder Entnahme bestimmter Wirtschaftsgüter spricht.
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß

    Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1971) vom 10. August 1971 (BGBl. I 1266) wurden aufgedeckte stille Reserven landwirtschaftlicher Grundstücke einkommensteuerpflichtig.
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 303/85

    Haftung einer GmbH für Vorbereitungshandlungen des Geschäftsführers

    Das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1266) sah diese Möglichkeit der Rücklagenbildung nur noch vor, wenn die Investitionen in einem Entwicklungsland in Erfüllung einer bereits am 31. Dezember 1970 bestehenden rechtsverbindlichen Verpflichtung vorgenommen wurden.
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Der Senat hat damit in der Neufassung des § 4 Abs. 3 EStG durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971 (BGBl I 1971, 1266, BStBl I 1971, 373), wonach derartige Aufwendungen erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, lediglich eine Klarstellung gesehen.
  • FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04

    Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung;

    Der zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Grund- und Boden ist erstmals mit der durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 11.05.1970 1BvL17/67, BStBl II 1970, 579 veranlassten Einführung der Bodengewinnbesteuerung durch § 55 EStG (in der Fassung des 2. Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BGBl I 1971, 1266) steuerverhaftet geworden.
  • BFH, 17.07.1985 - I R 104/82

    Steuervergünstigung - Schachteldividende - Zwischengesellschaft -

    Aus ihnen folgt, daß die beiden genannten Untergesellschaften ihren Sitz in sog. Entwicklungsländern im Sinne des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (EntwHStG) in der Fassung vom 10. August 1971 (BGBl I 1971, 1266, BStBl I 1971, 373) hatten.
  • BFH, 10.08.1978 - IV R 181/77

    Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert wegen Wertminderung eines nach §

    Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67 (BVerfGE 28, 227 [BVerfG 11.05.1970 - 1 BvL 17/67], BStBl II 1970, 579) festgestellte Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) durch die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG, wonach bei der Gewinnermittlung nach § 4 EStG der Wert des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens außer Ansatz blieb, wurde durch die Streichung dieser Vorschrift durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 (BGBl I 1971, 1266, BStBl I 1971, 373) in § 52 Abs. 5 EStG beseitigt, Stichtag war der 30. Juni 1970.
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der

    Die Voraussetzungen für die Rücklagenbildung liegen nach dem Zweiten Steueränderungsgesetz (2. StÄndG) 1971 vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1266) nicht vor (aa).
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76

    Geltung des GDL - Nichtbuchführender Landwirt - Betriebseinnahmen aus bestimmten

    Die Meinung des FG, diese Gewinnermittlung stütze sich auf § 12 Abs. 4 Nr. 3 GDL, in den durch das Zweite Steueränderungsgesetz 1971 (2. StÄndG 1971) vom 10. August 1971 (BGBl I 1971, 1266, BStBl I 1971, 373) der Satz eingefügt worden sei, daß die Vorschriften des § 4 Abs. 3 und des § 55 EStG entsprechend anzuwenden seien, verkennt folgendes:.
  • BFH, 06.12.1972 - IV R 4/72

    Überschußrechnung - Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

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