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   BGBl. I 1973 S. 676   

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BGBl. I 1973 S. 676 (https://dejure.org/1973,7758)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 28.06.1973, Seite 676
  • Steueränderungsgesetz 1973
  • vom 26.06.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BFH, 19.07.2007 - V R 11/05

    Überzahlungen oder Doppelzahlungen eines Kunden als Entgelt - Minderung der

    Nachdem noch in § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967 bestimmt war, dass zum Entgelt nur dasjenige gehört, was der Empfänger der Leistung "vereinbarungsgemäß" aufzuwenden hatte, um die Leistung zu erhalten, wurde durch Art. 6 § 1 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes 1973 (vom 26. Juni 1973, BGBl I 1973, 676, 684) diese Fassung durch den heute geltenden Wortlaut mit der Anknüpfung an die tatsächliche Leistung ersetzt (vgl. Birkenfeld, a.a.O., § 116 Rz 13).
  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    In § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG 1967 (in der bis 30. Juni 1973 geltenden Fassung, vgl. Art. 6 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes - StÄndG - 1973, BGBl I 1973, 676, BStBl I 1973, 544) war vorgeschrieben, zum Entgelt gehöre auch, "was ein anderer als der Empfänger dem Unternehmer für die Lieferung oder sonstige Leistung gewährt; das gilt nicht für Zuschüsse aus öffentlichen Kassen".

    Die Streichung des Halbsatzes 2 in § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG 1967 durch Art. 6 Nr. 4 StÄndG 1973 (BGBl I 1973, 676, BStBl I 1973, 545) mit Ablauf des 30. Juni 1973 - und damit des Begriffs "Zuschüsse aus öffentlichen Kassen" - hat nichts an der Maßgeblichkeit der Unterscheidung von Zahlungen Dritter als nicht zur Bemessungsgrundlage gehörenden Zuschüssen und der Preisauffüllung dienenden, also zum Entgelt gehörenden, unechten Zuschüssen geändert.

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Im Steueränderungsgesetz 1973 vom 26. Juni 1973 (BGBl I S. 676) entschied sich der Gesetzgeber im wesentlichen für die unveränderte Beibehaltung der ursprünglich bis zum 31. Dezember 1973 befristeten Regelung.
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