Gesetzgebung
BGBl. I 1997 S. 934 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 30.04.1997, Seite 934
- Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
- vom 22.04.1997
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
Zur Haftung des Betreibers/Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne für …
1997, in Kraft seit dem 01. August 1997 (BGBl I 1997, 934) die zuständigen Behörden gemäß § 8 Satz 2 PSG ermächtigt hat, in den Fällen, in denen der Hersteller dazu nicht in der Lage ist, durch geeignete öffentliche Hinweise vor Gefahren, die nach dem Inverkehrbringen von einem Produkt ausgehen können, zu warnen.1997, in Kraft seit dem 01. August 1997 (BGBl I 1997, 934) die zuständigen Behörden gemäß § 8 Satz 2 PSG ermächtigt hat, in den Fällen, in denen der Hersteller dazu nicht in der Lage ist, durch geeignete öffentliche Hinweise vor Gefahren, zu warnen, die nach dem Inverkehrbringen von einem Produkt ausgehen können.
- OLG Brandenburg, 05.12.2012 - 4 U 118/11
Schadensersatzanspruch einer Bauherrengemeinschaft wegen Verwendung mangelhafter …
c) Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche lassen sich auch nicht auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Produktsicherheitsgesetz (vom 22. April 1997, BGBl. I 1997, 934) stützen, denn nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 c) finden die Vorschriften des Abschnitts betreffend die Produktsicherheit keine Anwendung auf Produkte, die dem Bauproduktengesetz unterliegen. - VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172
Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6 …
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