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   BGBl. I 1999 S. 1554   

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BGBl. I 1999 S. 1554 (https://dejure.org/1999,29676)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 16.07.1999, Seite 1554
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • vom 12.07.1999

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

    Dafür wäre erforderlich, dass die nach Nr. 4.7 TA Luft ermittelte Gesamtbelastung an keinem Beurteilungspunkt die in Tabelle 6 bezeichneten Immissionswerte überschreitet (Nr. 4.5.1 Buchst. a TA Luft) und keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass an einem Beurteilungspunkt die maßgebenden Prüf- und Maßnahmewerte nach Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) aufgrund von Luftverunreinigungen überschritten sind (Nr. 4.5.1 Buchst. b TA Luft).
  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall;

    Anhaltspunkte in diesem Sinne sind nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV - vom 12.07.1999 (BGBl I S. 1554) bei Altablagerungen insbesondere dann gegeben, wenn die Art des Betriebs und der Zeitpunkt der Stilllegung den Verdacht nahe legen, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert wurden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10281/07

    Bodenschutzrecht; Anordnung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung

    Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass Anhaltspunkte, die Maßnahmen der zuständigen Behörde zur Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auslösen, jedenfalls dann vorliegen, wenn die Prüfwerte nach Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) überschritten sind.
  • VGH Bayern, 05.04.2006 - 23 BV 05.1433

    Anordnung einer Detailuntersuchung bei stillgelegter Deponie

    Bezüglich des Verdachtes unterscheidet das Gesetz weiter zwischen einem Anfangsverdacht ("Anhaltspunkte") und einem "hinreichenden Verdacht", wobei zwischen beiden die "orientierenden Untersuchungen" liegen, die den Anfangsverdacht entweder entkräften oder erhärten (siehe § 9 Abs. 1 und 2 BBodSchG, § 2 Nr. 3 Bodenschutz- und Altlastverordnung vom 12.7.1999 BGBl I S. 1554 - BBodSchV- Nr. 4.1.1.4 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern vom 11.7.2000, AllMBl 2000, 473).
  • OVG Sachsen, 18.04.2001 - 1 B 543/00

    Zustandsverantwortlichkeit bei umweltrechtlicher Anordnung; Ermessensfehler bei

    Eine solche Argumentation wird dem Regelungsgehalt des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO indessen nicht gerecht (vgl. VGH Bad.-Württ., aaO) und überzeugt für den vorliegenden Fall umso weniger, als sich die Gesetzeslage durch das zwischenzeitliche In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz vor schädlichenBodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17.3.1998 (BGBl I S. 502), der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 (BGBl. I S. 1554), des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.5.1999 (SächsGVBl. S. 261) und des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.7.1998 (SächsGVBl. S. 393) sowie des Gesetzes vom 25.6.1999 (SächsGVBl. S. 398) geändert und das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 1 [19 ff.]; vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 4.1.2001 - 1 B 101/00 - Müggenborg, NVwZ 2001, 39 ff.) entschieden hat, dass Grundstückseigentümer im Hinblick auf die Eigentumsgarantie der Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 GG nur nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als Zustandsstörer zur Altlastensanierung herangezogen werden können, wobei eine Einzelfallabwägung zwischen der Belastung des zustandsverantwortlichen Eigentümers und den betroffenen Gemeinwohlbelangen durchzuführen ist.
  • VG Regensburg, 25.01.2010 - RO 8 K 08.272

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sanierungsanordnung.

    Sie beruhen auf den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).
  • OVG Berlin, 19.01.2001 - 2 S 7.00

    Rechtliche Qualifizierung von Untersuchungen zur Erkundung von

    Für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten finden sich konkretisierende Vorschriften in der aufgrund der Ermächtigung des § 8 Abs. 1 Satz 1. Alt. 2 BBodSchG erlassenen Bundes - Bodenschutz - und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554).
  • VG Dresden, 07.07.2010 - 3 K 1698/07

    Verwaltungsgericht billigt Genehmigung zur Kapazitätserhöhung des Stahlwerks in

    Dagegen vertraten Prof. Dr. E. sowie die Vertreter des Beklagten die Auffassung, dass insoweit unter Zugrundelegung der Nr. 4.5.1 Buchstabe b) TA-Luft entscheidend sei, ob Anhaltspunkte dafür bestünden, dass an einem Beurteilungspunkt die maßgebenden Prüf- und Maßnahmewerte nach Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I, Seite 1554) aufgrund von Luftverunreinigungen überschritten seien.
  • VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 1113/08

    Klage eines Mineralkonzerns gegen einen auf das BBodSchG gestützten Bescheid

    Sofern ein Anfangsverdacht besteht, bedarf es einer "orientierenden Untersuchung", die den Anfangsverdacht entweder entkräften oder erhärten kann (siehe § 9 Abs. 1 und 2 BBodSchG, § 2 Nr. 3 der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12.07.1999, BGBl I S. 1554 - BBodSchV -).
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    Dieser Befund wird von den verschiedenen, im Verlauf des Verfahrens angefertigten Gutachten bestätigt, die sich mit dem Zustand des Bodens des ehemaligen Betriebsgeländes Firma S. befassen und Aussagen zu den im Boden enthaltenen Schadstoffen im Sinne von § 2 Nr. 6 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I, S. 1554) treffen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 10 S 2572/11

    Hinreichender Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast auf

  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 7572/03

    Bahn AG muss altlastenverdächtiges Bahngelände in Minden untersuchen

  • VG Augsburg, 18.07.2013 - Au 3 S 13.780

    Vorläufiger Rechtsschutz; schädliche Bodenveränderung; Anordnung einer

  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 781/10

    Keine Inanspruchnahme eines nur theoretischen möglichen Verhaltensstörers zu

  • VGH Bayern, 02.10.2002 - 22 CS 02.1774

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Asphaltmischanlage; Verzicht auf

  • VG Köln, 11.12.2012 - 14 K 4236/11

    Verpflichtung des Eigentümers eines ehemaligen belgischen Kasernengeländes zur

  • VG Saarlouis, 26.09.2012 - 5 K 403/11

    Anordnung einer Detailuntersuchung nach § 9 BBodSchG

  • VG Gießen, 28.04.2006 - 6 G 3981/05

    Eilantrag wegen Untersuchungsanordnungen für die Altdeponie Abendstern in

  • VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 187/98

    Die Behörde muss sich im Vorfeld einer Anordnung nicht nur die erforderlichen

  • VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 3 K 09.395

    Erforderlichkeit eines Sanierungsplans; Maßnahmenwerte; Prüfwerte; Ort der

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