19.02.2003

Bundesrat - Drucksache 123/03

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 709   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,55167
BGBl. I 2003 S. 709 (https://dejure.org/2003,55167)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 23.05.2003, Seite 709
  • Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • vom 16.05.2003

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Fahranfängerfortbildungsverordnung

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Ansbach, 18.02.2008 - AN 10 S 08.00057

    Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger; Probezeit; Verkürzung der

    Vom Grundsatz her ist dem Antragsteller auch zuzugeben, dass eine Verkürzung der Probezeit nach § 7 der Fahranfängerfortbildungsverordnung (FreiwFortbV vom 16.5.2003, BGBl. I Seite 709, geändert am 25.4.2006, BGBl I Seite 988) grundsätzlich in Frage gekommen wäre.

    Hierzu führt die amtliche Begründung (vgl. BR-Drucksache 123/03 zu § 7 der Verordnung auf Seite 16) aus, dass die Vorlage der Teilnahmebescheinigung dem Teilnehmer obliege.

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