17.02.1992

Bundestag - Drucksache 12/2108

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1062   

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https://dejure.org/1992,20715
BGBl. I 1992 S. 1062 (https://dejure.org/1992,20715)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 26.06.1992, Seite 1062
  • Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (15. BAföGÄndG)
  • vom 19.06.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Dieser lag im maßgeblichen Wintersemester 1992/93 für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende in den alten Bundesländern bei insgesamt 865 DM (siehe § 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 b, Abs. 2 a Nr. 2 Satz 2 Nr. 2 BAföG i.d.F. des Art. 1 Nr. 5 des 15. BAföGÄndG vom 19. Juni 1992, BGBl I 1062).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 30.94

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Ausnahmeregelungen des

    Daß dies so sei, ergebe sich auch aus der Entstehungsgeschichte des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062).

    Die Entstehungsgeschichte des - nach dem hier maßgeblichen Bewilligungszeitraum verabschiedeten - 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) bestätigt das genannte Auslegungsergebnis.

    Dabei hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagen, für die Förderung des Besuchs einer Fachoberschulklasse 12 künftig nicht mehr auf die allgemeinen Zugangsbedingungen für den Besuch der Klasse, sondern auf die individuelle Vorbildung des einzelnen Schülers abzustellen (BTDrucks 12/2108 S. 17 Ziff. 1).

    Dem hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung widersprochen und betont, es bestehe kein Anlaß, für die Frage der Förderungsfähigkeit von dem maßgeblichen Kriterium der Art der Ausbildungsstätte abzuweichen (BTDrucks 12/2118 S. 2 zu Nr. 1).

    Auch wenn der Deutsche Bundestag im Anschluß daran die Entschließung gefaßt hat, die Bundesregierung aufzufordern zu prüfen, ob und wie unter rechtlichen und politischen Gesichtspunkten dem genannten Anliegen des Bundesrates entsprochen werden kann (BTDrucks 12/2518 S. 5), ist es zu einer Änderung des maßgeblichen Förderungsrechts nicht gekommen.

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Das Oberverwaltungsgericht hat dem Kläger in Übereinstimmung mit Bundesrecht einen Anspruch auf Förderung seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität H. auf der Grundlage von § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG in der hier maßgeblichen Fassung des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) zugesprochen.

    Mit der Einfügung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG wollte der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit BVerwGE 62, 174) begegnen, wonach im Ausland erworbene Abschlüsse bei einer Entscheidung nach § 7 BAföG nur dann berücksichtigt werden durften, wenn der erworbene Abschluß einem entsprechenden inländischen Abschluß gleichwertig war und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglichte (BTDrucks 12/2108 S. 18).

    Mit der Änderung sollte "eine Ungleichbehandlung zu vergleichbaren Inlandsfällen vermieden werden", die der Gesetzgeber darin sah, daß sonst "Auszubildende, die sich zunächst für eine im Ausland angebotene Ausbildung entschieden haben, unter Berufung auf eine fehlende oder nicht gleichwertige Anerkennung im Inland bzw. eine fehlende Verwertbarkeit der Berufsqualifikation die Förderung einer weiteren Ausbildung verlangen können, ohne an die einschränkenden Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BAföG gebunden zu sein" (BTDrucks 12/2108 S. 18).

  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;;

    Ungeachtet der durch das 15. BAföGÄndG vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelte die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fort, wonach eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes förderungsrechtlich als bisherige Ausbildung nur dann anzusehen sei, wenn die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes absolvierten Studienzeiten bei einer Fortsetzung der Ausbildung im Geltungsbereich des Gesetzes, wenn auch nicht in vollem Umfang, so doch im wesentlichen angerechnet werden.

    Allerdings ist nicht zu beanstanden, daß der Verwaltungsgerichtshof für die Beurteilung des vorliegenden Falles nicht die nach Ansicht der Revision aus der Einfügung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG durch das 15. BAföGÄndG vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) folgenden Konsequenzen gezogen hat.

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Wie der Senat in der genannten Entscheidung dargelegt hat, ist die durch das 15. BAföG-Änderungsgesetz vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) eingeführte Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG ausweislich der Gesetzesentwurfsbegründung der Bundesregierung (BTDrucks 12/2108, S. 18) in Reaktion auf die - seit dem Urteil vom 30. April 1981 (- BVerwG 5 C 36.79 - BVerwGE 62, 174) - ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgt, nach welcher eine im Ausland durchlaufene Ausbildung nur dann als Erstausbildung im Sinne von § 7 Abs. 1 BAföG a.F. beachtlich war, wenn sie zu einer entsprechenden Berufstätigkeit auch im Inland befähigte.
  • BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96

    Ausbildungsförderung für Ausländer bei Fortführung - einer im Herkunftsland

    Das Oberverwaltungsgericht hat dem Kläger in Übereinstimmung mit Bundesrecht einen Anspruch auf Förderung seines Maschinenbaustudiums an der Universität - Gesamthochschule - E. auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Nr. 2 BAföG in der hier maßgeblichen Fassung des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) zugesprochen.

    Nach dieser durch das 15. BAföG-Änderungsgesetz vom 19. Juni 1992 (BGBl I S. 1062) eingefügten Vorschrift ist ein Ausbildungsabschluß berufsqualifizierend auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt.

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß der Bundesrat, auf dessen Vorschlag die Einfügung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG zurückgeht, mit dieser Regelung eine Gleichbehandlung ausländischer Ausbildungen mit inländischen auch "bei dem Abbruch einer im Ausland begonnenen Ausbildung, beim Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 Nr. 4 BAföG, beim endgültigen Nichtbestehen einer Auslandsausbildung oder bei der Berücksichtigung anrechenbarer Studienzeiten im Rahmen der Förderungshöchstdauer" erreichen wollte (vgl. BTDrucks 12/2108 S. 18).

  • OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05

    Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der

    Der Zweck dieser Regelung, die auf Initiative des Bundesrates in das 15. BAföGÄndG vom 19.6.1992 (BGBl. I. S. 1062) eingefügt wurde (vgl. Ausschuss-Empfehlungen, BR-Drs. 19/1/92), ist es einerseits, Studierenden die Möglichkeit zu erhalten, überhaupt ein in ein Inlandsstudium eingebettetes Auslandsstudium durchzuführen.

    Denn diese Möglichkeit wäre durch die neue Regelung in Satz 2 erheblich gefährdet worden, nach der eben auch der im Ausland erworbene und möglicherweise sogar nur dort anerkannte berufsqualifizierende Abschluss eines solchen Studiums einer weiteren Förderung des Inlandsstudiums grundsätzlich entgegengestanden hätte (vgl. BT-Drs. 12/2108 S. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 16 A 308/96

    Gleichheitssatz; Alimentationsprinzip; Ermittlung des Einkommens; Elternbeiträge;

    Diese betrugen 1994 für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und für Auszubildende gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG in der Fassung des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl. I S. 1062) 19, 4 vom Hundert und gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 11 vom Hundert, sofern man von den im Gesetz genannten Höchstbeträgen absieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 7 S 108/93

    Kein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluß bei unbeendeter Ausbildung im

    Die mit dem 15. BAföG-ÄndG (BAföGÄndG 15) vom 19.6.1992 (BGBl I, S 1062) erfolgte Neufassung des § 7 Abs. 1 S 2 BAföG (F: 1992-06-19), wonach ein Ausbildungsabschluß auch dann berufsqualifizierend ist, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt, gilt lediglich für eine im Ausland - berufsqualifizierend - abgeschlossene, aber nicht für die noch nicht beendete oder ggf vorzeitig beendete Ausbildung.

    Er macht geltend, § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG i.d.F. des 15. ÄndG vom 19.6.1992 (BGBl. I, S. 1062) sei analog anzuwenden und die von der Klägerin während neun Semestern in der Türkei ohne Abschluß durchlaufene Ausbildung in vollem Umfang und ohne Rücksicht auf die Zahl der im Inland angerechneten Semester als erste Ausbildung zu berücksichtigen, so daß von einem Fachrichtungswechsel auszugehen sei.

    Diese höchstrichterliche Rechtsprechung hat ungeachtet der mit dem 15. BAföG-ÄndG vom 19.6.1992 (BGBl. I, S. 1062) erfolgten Neufassung des § 7 Abs. 1 Satz 2, wonach ein Ausbildungsabschluß auch dann berufsqualifizierend ist, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt, weiter Bedeutung, denn diese Regelung gilt lediglich für eine im Ausland - berufsqualifizierend - abgeschlossene, aber nicht für die noch nicht beendete oder ggf. vorzeitig beendete Ausbildung (vgl. Beschluß des Senats vom 8.2.1993 - 7 S 2447/92 - ebenso Rothe/Blanke, Ktr., 5. Aufl., Anm. 8.4 zu § 7 BAföG).

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Mit der durch das 15. BAföG-Änderungsgesetz vom 19. Juni 1992 (BGBl. I S. 1062) eingeführten Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass Förderungsbewerber mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Abschluss förderungsrechtlich besser gestellt werden als diejenigen, die sich für eine (Erst-)Ausbildung im Inland entschieden haben (BT-Drs. 12/2108 S. 18).
  • BFH, 15.05.1997 - III R 4/96

    Der Ausbildungsfreibetrag für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind war

  • BVerwG, 15.08.1996 - 5 C 15.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Wohnung/Wohnraum/bewohnter Raum im Eigentum der

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung -

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15

    Vorabentscheidung, Förderfähigkeit; berufsqualifizierender Abschluss

  • BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1690/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer bei der

  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 400/11

    Zur Frage des Vorliegens eines neuen Leistungsantrages, wenn bereits ein

  • OVG Hamburg, 01.12.1993 - Bs V 123/93

    Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) eines

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1996 - 16 A 1935/96

    Auszubildender; Waisengeld; Unterhaltsleistungen ; Mutter; Freibetrag

  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 401/11

    Zum Betreiben eines Studiums an einer Universität iSv § 7 Abs 5 SGB II.

  • OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18

    Ausbildungsförderung; materielle Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer

  • VG Oldenburg, 15.11.2005 - 13 A 1597/05

    Verbrauch des Förderanspruchs für ein deutsches Fachhochschulstudium nach

  • VG Bremen, 14.09.2005 - 1 K 1766/03
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 7 S 99/96

    Ausbildungsförderung: Anrechnung einer Auslandsausbildung

  • BVerwG, 09.08.1995 - 5 B 87.95

    Verfassungsmäßigkeit des § 18b Abs. 5 S. 1 Nr. 3

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 6 B 21.16

    Ausschluss einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs des BAföG § 7

  • BVerwG, 17.07.2002 - 5 B 27.02

    Erhöhungsanspruch neben den Aufwendungen der Krankenversicherung für

  • VG Hamburg, 15.12.2006 - 8 K 3047/05

    Ausbildungsförderung; berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss im Ausland im

  • OVG Hamburg, 05.04.1995 - Bf V 51/94

    Spätaussiedler; Doppelqualifizierende Ausbildung; Ausbildungsförderung;

  • VG Koblenz, 22.04.1997 - 6 K 2110/94

    Antrag eines Hauptschullehrers auf Erhöhung seiner Bezüge; Geltendmachung einer

  • LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 2 EG 2/01
  • OVG Brandenburg, 03.04.2000 - 4 A 24/98

    Erfüllung des fristgebundenen Darlegungserfordernisses; Unvollständige Angaben in

  • BVerwG, 18.06.1996 - 5 B 190.95

    Auslegung des Begriffs "unwesentlich erwerbstätig" im Sinne des § 18 b Abs. 5 S.

  • OVG Hamburg, 05.04.1995 - Bf V 52/94

    Ausbildungsförderung; Aussiedler; Polen; Erstausbildung; Gleichwertigkeit

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss;

  • VG Hamburg, 17.10.2000 - 2 VG 4827/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung an Ausländer;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 16 A 1854/97

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf Kinderteilerlaß; Umschulungsmaßnahme; Töchter

  • OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 10 L 5536/95

    Ergänzende Auslandsausbildung; Ersetzende Ausbildung; Förderung zweier

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 7 S 2847/91

    Förderungshöchstdauer nach BAföG bei einer weiteren Ausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1996 - 16 A 5362/95

    Anspruch auf Teilerlaß einer Darlehensschuld i.R. der Ausbildungsförderung;

  • VG Köln, 21.01.2002 - 5 K 5761/00

    Antrag auf Gewährung eines sogenannten Kinderteilerlasses bezüglich des

  • OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bf V 49/94

    Ausbildungsförderung; Inland; Abruch einer Ausbildung im Ausland; Abschluß

  • VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 3 K 11.1865

    Ausbildungsförderung; ausländische Ausbildung; ausländischer Ehegatte eines

  • VG Hamburg, 22.12.2009 - 8 K 1938/09

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung für jüdischen Emigranten als

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 7 S 1868/95

    Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel bei einem

  • VG Berlin, 17.12.1992 - 6 A 460.92

    Anforderungen an das Schriftformerfordernis einer Klageschrift; Anrechenbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 2782/96

    BAföG; Grundbedarf für Schüler

  • VG München, 12.11.2009 - M 15 K 09.1788

    Ausländische Ehegatten deutscher Staatsbürger; (keine) Anerkennung des

  • VG Hamburg, 22.09.2009 - 8 K 1357/08

    Ausbildungsförderung einer Polin für die Förderung einer Erstausbildung oder

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