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26.06.1996

Bundestag - Drucksache 13/5098

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1626   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,26473
BGBl. I 1996 S. 1626 (https://dejure.org/1996,26473)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 07.11.1996, Seite 1626
  • Sechstes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG)
  • vom 01.11.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (680)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    1.2 Der Senat sieht keine Möglichkeit, aus dem gesamten Inhalt (bzw. der "Gesamt-Ratio", vgl. Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Rn. 44 zu § 47 VwGO) des Sechsten Gesetzes zur Änderung der VwGO und anderer Gesetze 6. VwGOÄndG - vom 1. November 1996, BGBl I S. 1626, darauf zu schließen, daß die Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F. höher sein sollen als in § 42 Abs. 2 VwGO.

    Angesichts der Wortgleichheit der beiden Regelungen und der eindeutigen Hinweise aus der Entstehungsgeschichte der Neufassung des § 47 Abs. 2 VwGO, wonach die Antragsbefugnis für die Normenkontrolle der Klagebefugnis für die Anfechtungsklage angepaßt werden solle (vgl. BTDrucks 13/3993 S. 10), bleibt insoweit kein interpretatorischer Spielraum.

  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Gemäß Art. 10 Abs. 2 des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG) vom 1. November 1996 (BGBl I S. 1626) richtet sich ungeachtet der ab 1. Januar 1997 wirksamen Änderung des § 47 VwGO die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach den bisherigen Vorschriften, wenn - wie hier - die angefochtene gerichtliche Entscheidung vor dem 1. Januar 1997 verkündet oder zugestellt worden ist.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Es sollte ausdrücklich ermöglicht werden, dass eine defizitäre Ermessensentscheidung aus verfahrensökonomischen Gründen durch nachgeschobene Erwägungen der Behörde nachgebessert und geheilt werden kann (BTDrucks 13/3993 S. 13 und 13/5098 S. 24).
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Gesetzgebung
   13-59442   

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