09.07.1996

Bundestag - Drucksache 13/5254

Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den BR, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1690   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,27489
BGBl. I 1996 S. 1690 (https://dejure.org/1996,27489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,27489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 18.11.1996, Seite 1690
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
  • vom 11.11.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Mit der Konkretisierung im Wege der Rechtsverordnung sollte allein den unionsrechtlichen Anforderungen an die Verbindlichkeit der Regelung Rechnung getragen werden (BT-Drs. 13/1207 S. 7).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Der durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 11. November 1996 (BGBl I S. 1690) in § 18 a Abs. 1 angefügte Satz 2 "Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen", soll den Gemeinden mehr Spielraum für die "Optimierung ihrer Entsorgungskonzepte" eröffnen, weil dezentrale Entsorgungseinrichtungen kostensparender als zentrale Systeme mit langen Kanalnetzen sein können und die umweltrechtlichen Anforderungen ebenfalls zu erfüllen vermögen (vgl. BTDrucks 13/4788, S. 20 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Das planfestgestellte Vorhaben verfolgt mit dem Hochwasserschutz eine maßgebliche Zielsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes, die durch das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3.5.2005 (BGBl I S. 1224) und insbesondere durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 11.11.1996 (BGBl I S. 1690) verstärkt worden ist (siehe die Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in BT-Drucks. 15/3168; vgl. auch Stüer, ZfBR 2007, 17; Fassbender, DVBl 2007, 926; Reinhardt, ZfW 2003, 193; NuR 2004, 420; NuR 2008, 468; Guckelberger, UPR 2012, 361; Kotulla, NVwZ 2006, 129; Queitsch, UPR 2011, 130; Berendes, ZfW 2005, 197; Rolfsen, Öffentliche Hochwasservorsorge vor dem Hintergrund von tatsächlichen und rechtlichen Grundvorgaben, Baden-Baden 2013).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 1 B 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle für ein Sägewerk im Überschwemmungsgebiet; Belange

    Die Regelung stimmt im Wesentlichen mit § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG in der auf dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 11. November 1996 (BGBl I S. 1690) beruhenden Fassung überein.

    Durch die im Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 13/1207) zunächst nur vorgesehene Ergänzung von § 32 Satz 2 WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1986 (BGBl I S. 1564) sollten "insbesondere Planungsträger veranlasst werden, Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Verschärfung der Hochwassersituation führen" (BT-Drs. 13/1207 S. 6; vgl. auch Drost, Wasserrecht in Bayern, §§ 31 a bis 32, RdNrn. 3 und 6).

    Dass mit der endgültigen, auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beruhenden Fassung weitergehende Ziele verfolgt werden sollten, ist den Materialien nicht zu entnehmen (vgl. BT-Drs. 13/4788 S. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 20 A 1564/10

    Beanstandung eines gemeindlichen Abwasserbeseitigungskonzepts durch die

    Bestätigt wird das auch dadurch, dass parallel zu § 2a LWG durch das Gesetz vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1690) die Vorschrift des § 6a in das Wasserhaushaltsgesetz eingefügt worden ist, die eine Ermächtigung zum Erlass verordnungsrechtlicher Regelungen über die Bewirtschaftung der Gewässer unmissverständlich nur enthält, soweit es zur Erfüllung bindender Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen notwendig ist.
  • OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 1/02

    Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets im Innenbereich

    Da die 6. WHG-Novelle vom 11.11.1996 (BGBl. I S. 1690) zur Erweiterung des vorbeugenden Hochwasserschutzes gerade auf den Hochwasserereignissen an Rhein und Mosel 1993 und 1995 als Jahrhunderthochwasser beruht Burgi, DÖV 2003, 358, 359 und dort auch Innenstädte überschwemmt waren, hätte eine Regelung des Innenbereichs nach den frisch zurückliegenden Erfahrungen wohl nahe gelegen.

    Czychowski/Reinhardt, WHG, § 32 Rdnr. 2, unter Verweisung auf die Bundestagsdrucksache 13/1207.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von

    Dort ist zur Begründung ausgeführt (BT-Drs. 13/1207, S. 14):.

    In der Zusammenstellung des Gesetzentwurfs mit den Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 3. Juni 1996 wird festgehalten, dass es aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtsklarheit sachgerecht sei, bis zum Inkrafttreten durch Rechtsverordnung festgelegter Anforderungen nach der neuen Fassung des § 7a WHG die bisher durch allgemeine Verwaltungsvorschrift konkretisierten Mindestanforderungen weitergelten zu lassen (BT-Drs. 13/4788, S. 22).

  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 13 K 3017/04

    Anstalt des öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen, Satzungsautonomie,

    Darüber hinaus können die Länder nach der im Zuge der Sechsten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1690) eingefügten Bestimmung des § 18a Abs. 2a WHG regeln, unter welchen Voraussetzungen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf einen Dritten ganz oder teilweise befristet und widerruflich übertragen kann.

    Nach der Vorstellung des Bundesgesetzgebers sollten mit dem neuen Absatz 2a nämlich Vorgaben für die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Abwasserbeseitigungspflicht auf private Dritte geschaffen werden, um auf diese Weise den besonderen Bedürfnissen der Sicherheit der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes Rechnung zu tragen, vgl. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BT-Drucks. 13/4788 S. 20; Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 8. Aufl. 2003, § 18a Rn. 23b, auch wenn diese Beschränkung im Wortlaut letztlich keinen Niederschlag gefunden hat.

  • BVerwG, 12.02.2019 - 7 BN 2.18

    Klage gegen die Satzung eines Wasserverbands betreffend den Ausschluss der

    Den Gemeinden soll dadurch mehr Spielraum für die "Optimierung ihrer Entsorgungskonzepte" eröffnet (BT-Drs. 13/4788 S. 20 und BVerwG, Beschluss vom 9. April 1997 - 8 B 69/97 - juris zu § 18a WHG a.F.) und dem Argument entgegengetreten werden, zentrale Anlagen (öffentlicher Entsorger) würden in der Regel besser und sicherer betrieben als eine Vielzahl (privater) Kleinkläranlagen (vgl. Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand Juni 2018, § 55 Rn. 16 und 21).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2001 - 9 L 829/00

    Abwasser; Abwasserbehandlungsanlage; Abwasserbeseitigung; abwasserfreies Haus;

    Diese Erkenntnis hat den Bundesgesetzgeber veranlasst, durch das 6. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1690) einen neuen Satz 2 des § 18a Abs. 1 WHG einzufügen, wonach dem Wohl der Allgemeinheit auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen kann.
  • OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05

    Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 68/97
  • VG Minden, 20.10.2000 - 8 K 1686/99

    Ausgestaltung der Regelung der Abwasserbeseitigungspflicht für

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2005 - 13 L 1963/04

    AöR, Anstalt öffentlichen Rechts, Abwasserbeseitigung,

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11

    Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 20 A 974/96

    Illegal hergestellte Fischteiche; Wasserbehördliche Beseitigungsanordnung; Natur-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 20 A 6862/95

    Verrieseln von Abwasser; Rieselrohrnetz; Einleiten von Stoffen in das

  • BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 69.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Befreiung

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2001 - 9 LA 873/01

    Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutzwasser; Befreiung; Zumutbarkeit;

  • BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99

    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen

  • BVerwG, 08.04.1997 - 8 B 45.97

    Zurückweisung der Nichzulassungsebeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • VG Minden, 28.05.2002 - 11 K 1014/01

    Abgabenpflicht für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - 20 A 5685/00
  • VG Minden, 27.11.2001 - 11 K 4206/00

    Selbstüberwachungsverordnung Kanal und Abwasserabgabe

  • VG Minden, 29.05.2002 - 11 K 1086/01

    Festsetzung einer Abwasserabgabe für Niederschlagswasser;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - 20 A 5684/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht