Gesetzgebung
BGBl. I 1976 S. 3573 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 147, ausgegeben am 23.12.1976, Seite 3573
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
- vom 20.12.1976
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Bundesnaturschutzgesetz
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 09.05.2001 - 6 C 4.00
Bundesfinanzverwaltung; bundeseigene Verwaltung; Forstfläche; Eingriff; …
Die genannte Vorschrift geht auf § 11 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BTDrucks 7/886) zurück.§ 11 dieses Entwurfs wurde als eine "Sondervorschrift für Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 (des Entwurfs)" verstanden (BTDrucks 7/886 S. 34).
- BVerwG, 29.11.2018 - 4 CN 12.17
Eingriff; Erklärung zum Schutzgebiet; Flächenschutz; Gesamtheit des …
Aufgabe des Landschaftsgebiets nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es, die Gesamtheit des Naturhaushaltes in den Blick zu nehmen und seine Funktionen unter Wahrung aller einzelnen Faktoren zu sichern (BT-Drs. 7/886 S. 28). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - 7a D 144/97
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Dabei geht es bei der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts um das ökologische Funktionieren aller (biotischen und abiotischen) Faktoren des komplexen Wirkungsgefüges des Naturhaushalts, - zu diesem Begriff des Naturhaushalts vgl. bereits die Begründung des Regierungsentwurfs des BNatSchG in BT-Drs 7/886, S. 28 - nämlich Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen und Tierwelt.
- BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92
Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil
a) Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Dezember 1976 (BGBl I S. 3573) ist beim Abbau von Bodenschätzen die Vernichtung wertvoller Landschaftsbestandteile zu vermeiden. - OVG Brandenburg, 09.12.1999 - 3 A 103/97
Handlungen und Unterlassungen im Rahmen einer forstwirtschaftlichen Bodennutzung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 258/01
Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden
Den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass die Regelungen des Nationalparkgesetzes im Wesentlichen den "Empfehlungen der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen" - IUCN - folgt (…BT-Drucksachen 7/3879, S. 24; 7/886, S. 36; 7/5171, S. 6; 7/5251, S. 10), indem im Rahmen der Begründung zu § 2 Abs. 3 NlpG LSA festgestellt wird: "Der Nationalpark ist in verschiedene Bereiche gegliedert, um den unterschiedlichen Schutzansprüchen und Schutzansätzen gerecht zu werden. - BVerwG, 02.09.2004 - 4 BN 38.04
Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) …
Es liegt auf der Hand, dass die in den Nummern 1 bis 4 und 6 bis 7 aufgezählten Flächen ein gemeinsames Merkmal verbindet: Sie werden für bestimmte "wichtige Allgemeininteressen" in Anspruch genommen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 7/886 vom 9. Juli 1973, S. 44 f. zu § 49 des Entwurfs).In ihr heißt es, die in Abs. 1 Nr. 5 genannte Zweckbestimmung der "Versorgung und Entsorgung" treffe vor allem "auf die Flächen zu, die der öffentlichen Versorgung mit Gas, Wasser und Elektrizität und der öffentlichen Entsorgung (Abwasser- und Müllbeseitigung)" dienten (BTDrucks 7/886, S. 45).
- BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95
Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung - …
Im Regierungsentwurf (BTDrucks 7/886), der allerdings die spätere Regelung des § 29 BNatSchG noch nicht enthielt, war eine ausdrückliche Verweisung auf die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehen (…§ 41 a.a.O.). - BVerwG, 04.06.1986 - 4 B 94.86
Möbelmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO …
Hierfür bietet weder die luftverkehrsrechtliche Zielsetzung des § 16 Abs. 5 LuftVO noch das bundesrechtliche Naturschutzgesetz (BNatSchG) vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3573) einen Anhalt. - OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 2630/98
Nichtigkeit der VO über den Nationalpark "Elbtalaue"; Bestand, naturnaher; …
Den Gesetzesmaterialien zu § 14 Abs. 1 BNatSchG ist zu entnehmen, dass die "Ausgestaltung des Nationalparks" durch diese Bestimmung im wesentlichen den Empfehlungen der IUCN folgt (BT-Drs. 7/3879 S. 24; 7/886 S. 36, 7/5171 S. 6, 7/5251 S. 10).